Sonnenschutz

Bild: Wolfgang Bellwinkel, DGUV Berlin

Wer im Freien arbeitet, sollte darauf achten, sich rechtzeitig und ausreichend zu schützen. Denn Sonnenstrahlung kann nicht nur Sonnenbrand hervorrufen sondern sie kann auch die Augen schädigen, zu einem Hitzeschlag führen und nach langjähriger Einwirkung sogar Hautkrebs verursachen.

Hautkrebs durch die UV-Strahlung der Sonne kann durch einen guten Sonnenschutz verhindert werden. Vor allem für "Outdoorworker" sind Schutzmaßnahmen daher unbedingt erforderlich.

Arbeitgeber sollten die Prüfung geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Dies gilt vor allem für Beschäftigte, die regelmäßig länger als eine Viertelstunde direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.

Empfohlene Maßnahmen

Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen solare UV-Strahlung folgt dem klassischen Präventionsprinzip:

"Technisch - Organisatorisch – Persönlich".

Prinzipiell sind Maßnahmen zu treffen, die eine Sonnenbestrahlung vermeiden. Hierzu zählen als technische Maßnahmen zum Beispiel alle Formen von Abschattungen. Organisatorisch sind Arbeiten unter der intensivsten Sonneneinstrahlung in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr Sommerzeit) möglichst zu vermeiden (siehe auch Angebotsvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bei "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag", am 17. Juli 2019 in Kraft getreten).

Sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichend, ist in jedem Fall eine richtige Kleidung (lange Ärmel und lange Hosen) sowie eine schützende Kopfbedeckung erforderlich. Sonnenschutzmittel (Sonnencreme etc.) sollten nur dann verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege nicht möglich ist.

Frühzeitig über die Gefahren der UV-Strahlung zu informieren ist wichtig. Auf dem Portal Lernen und Gesundheit (LUG) sind umfangreiche Lehrmaterialien für Berufsbildenden Schulen bereitgestellt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sonnenschutz

Im Sachgebiet Nichtionisierende Strahlung werden häufig gestellte Fragen beantwortet, die im Zusammenhang mit der Prävention von strahlungsbedingten Gesundheitsschäden und Erkrankungen wie hellem Hautkrebs auftreten.

Wenden Sie sich auch an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Dieser hält branchenspezifische Informationen für Sie bereit.