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Im Bereich der UV der gewerblichen Wirtschaft, der UV der öffentlichen Hand sowie der Schüler-UV ist die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,9 % auf 80.132 Fälle gestiegen.
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Im Jahr 2019 wurden 78.234 Verfahren abgeschlossen. In 18.156 dieser Fälle wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt (- 8,1 %) und dabei in 4.667 Fällen auch eine Rente gewährt (- 3,0 %). In weiteren 17.108 Fällen (- 6,3 %) wurde zwar die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne waren jedoch nicht erfüllt. Hierbei kann es sich z.B. bei Hauterkrankungen um die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handeln. Dennoch werden in diesen Fällen ggf. im Rahmen von § 3 BKV Leistungen zur Individualprävention bzw. zur medizinischen Rehabilitation erbracht. In 45,1 % der in 2019 abgeschlossenen Feststellungsverfahren wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung bestätigt (35.264 Fälle). In den übrigen 42.970 Fällen (+ 6,4 %) hat sich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht bestätigt, weil entweder keine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz nachgewiesen oder kein Zusammenhang zwischen einer solchen Schädigung und der Erkrankung festgestellt werden konnte.
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Daneben waren im Berichtsjahr 2.555 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit zu verzeichnen - überwiegend aufgrund von anorganischen Stäuben, insbesondere Asbest.
| 2018 | 2019 | Veränderung in % |
Anzeigen auf Verdacht einer BK | 77.877 | 80.132 | + | 2,90 |
BK-Verdacht bestätigt | 38.005 | 35.264 | - | 7,21 |
davon: | | | | |
Anerkannte Berufskrankheiten 1 | 19.748 | 18.156 | - | 8,06 |
Berufliche Verursachung festgestellt, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt | 18.257 | 17.108 | - | 6,29 |
BK-Verdacht nicht bestätigt | 40.379 | 42.970 | + | 6,42 |
Entschiedene Fälle insgesamt | 78.384 | 78.234 | - | 0,19 |
Neue BK-Renten | 4.813 | 4.667 | - | 3,03 |
Todesfälle infolge einer BK | 2.435 | 2.555 | + | 4,93 |
1 Ab 2019: Erstmals anerkannte Fälle