UV-Meldeverfahren

Der digitale Lohnnachweis in der gesetzlichen Unfallversicherung

Lohnnachweis digital

Mithilfe des UV-Meldeverfahrens versenden Unternehmen ihre Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger einfach und komfortabel digital durch systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder systemgeprüfte Ausfüllhilfen.

Der digitale Lohnnachweis erweitert das DEÜV-Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die Verfahrensgrundlagen bilden die auf untergesetzlicher Ebene konkretisierenden "Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherungsträger" nach § 103 SGB IV, das gemeinsame Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" sowie die Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung. Genannte Verfahrensgrundlagen stehen Ihnen hier zum Download bereit.

Für die Erfassung der Unternehmensnummer im Entgeltabrechnungsprogramm und zur Abfrage der UV-Stammdaten sind folgende Zugangsdaten notwendig:

  • Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers
  • Unternehmensnummer (UNR.S)
  • PIN

Die Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren erhalten die Mitgliedsunternehmen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger schriftlich nach erfolgter Neuaufnahme. Liegt das Schreiben nicht vor, wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger. Eine Liste mit Ansprechpartnern finden Sie hier.

Die ausführliche Erläuterung des UV-Meldeverfahrens zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises finden Sie hier.


SV-Meldeportal

Neben der Meldung des Lohnnachweises über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm, steht seit Oktober 2023 als zertifizierte Ausfüllhilfe das neue SV-Meldeportal zur Verfügung. Diese beiden systemgeprüften Übermittlungsmöglichkeiten bilden die Meldung der Beitragsgrundlagen (Lohnnachweis) an den zuständigen Unfallversicherungsträger im Praxisverfahren ab (§ 99 ff. SGB IV). Eine Kurzanleitung zum SV-Meldeportal finden Sie hier (PDF, 1,8 MB, nicht barrierefrei) .

UV-Jahresmeldung (DEÜV-Meldung: GD92)

Unternehmer/-innen sind im Meldeverfahren der Sozialversicherung außerdem dazu verpflichtet, eine gesonderte Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) für jeden Arbeitnehmer abzugeben. Die Beitragsberechnung zur Unfallversicherung erfolgt nicht auf Grundlage dieser Meldung, allerdings ist der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung auf die Meldung angewiesen. Nähere Informationen zur UV-Jahresmeldung erhalten Sie hier bei der Deutschen Rentenversicherung.

Hinweis für Privathaushalte:

Private Haushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Beitragsberechnung erfolgt für Minijobbeschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gelten die jeweiligen Vorgaben des zuständigen kommunalen Unfallversicherungsträgers.

Lediglich Nutzer von Entgeltabrechnungsprogrammen benötigen die von der zuständigen Unfallkasse versandten Zugangsdaten, um einmalig den Abgleich der Stammdaten durchzuführen. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal übermittelt, das besagt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.