Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste), der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt sind.
Die BK-Liste enthält ausschließlich Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Dies sind seit 2021 (Fünfte BKV-Änderungsverordnung) 82 Positionen.
Ist eine Erkrankung nicht in der Liste enthalten oder erfüllt sie nicht bestimmte Voraussetzungen, die in Paragraf 9 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) definiert werden, gibt es nach § 9 Abs. 2 SGB VII die Möglichkeit, in Einzelfällen eine Erkrankung "wie eine Berufskrankheit" (sog. "Wie-BK") anzuerkennen. Dazu müssen allerdings neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vorliegen, die belegen, dass für eine bestimmte Personengruppe arbeitsbedingt ein deutlich erhöhtes Risiko, an einer bestimmten Gesundheitsstörung zu erkranken, besteht. Der bloße zeitliche Zusammenhang einer Erkrankung mit einer schädigenden Einwirkung am Arbeitsplatz reicht also allein nicht aus, um die Krankheit als Berufskrankheit anerkennen zu können. Aus diesem Grund können auch die in der Bevölkerung weitverbreiteten "Volkskrankheiten" im Bereich Muskel- und Skelett oder auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen nur unter besonderen Voraussetzungen Berufskrankheiten sein.
Ärztinnen und Ärzte sowie Unternehmen sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Auch die Krankenkassen sollen entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben. Natürlich können betroffene Personen ihre Erkrankung auch selbst bei ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Versicherte Personen, Unternehmen sowie Ärztinnen und Ärzte können jetzt auch das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung nutzen, um online einen Verdacht auf eine BK anzuzeigen.
Für Ärztinnen und Ärzte hat die DGUV ein digitales Tool erstellt, um einen Verdacht auf eine Berufskrankheit zu identifizieren (Berufskrankheiteninformation für Ärztinnen und Ärzte).