Normung

Für die Präventionsleistungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Normung ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nach dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches (§§ 1 und 14 SGB VII). Normen können zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beitragen.

In Normen können Standards für die Konstruktion sicherer und ergonomisch geeigneter Arbeitsmittel gesetzt werden. Dadurch können Risiken für Sicherheit und Gesundheit verhindert oder minimiert werden.

Die Anwendung einer Norm ist grundsätzlich freiwillig. Eine Anwendungspflicht kann sich jedoch aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sowie aufgrund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben.

Arbeitsschutz und Normung

Für die Präventionsarbeit sind zumeist technische Normen von Bedeutung, in denen Eigenschaften festgelegt sind. Normen dienen der Vergleichbarkeit von Produkten aber auch von Definitionen oder Prüfvorschriften.

Europäisch und international können Normen und Standards entscheidend zur Öffnung von Märkten, zum Technologietransfer sowie zu einer Deregulierung in der technischen Gesetzgebung beitragen. Um den freien Warenverkehr nicht durch nationale Unterschiede zu behindern, werden Beschaffenheitsanforderungen an Produkte seit 1985 nicht mehr durch nationale Gesetze und Verordnungen oder Vorschriften der Unfallversicherungsträger geregelt.

Im Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz (erstmalig veröffentlicht 2015, aktualisiert 2021) haben die interessierten Kreise des Arbeitsschutzes das Verhältnis von Normung und Arbeitsschutz definiert.

Organisation der Normungsarbeit

In der Normung wird ein breiter Konsens aller interessierten Kreise angestrebt. Dazu gehören neben Herstellern und Betreibern von Anlagen und Produkten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Behörden, die Unfallversicherung, Handel, Handwerk, Prüfinstitute, Sachversicherer, Überwachungsstellen, Verbraucher, Verbände und die Wissenschaft. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Normen "anerkannte Regeln der Technik" darstellen und gesellschaftliche Akzeptanz sowie einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen.

In Deutschland ist das Deutsches Institut für Normung (DIN) die zuständige deutsche Normungsorganisation für die nationale, europäische und internationale Normungsarbeit.

Die Mitarbeit der Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung in Normungsgremien ist in einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und dem Deutschen Institut für Normung vertraglich geregelt.