Verklebetechnik bei Geldautomaten

Seit 2022 steigt die Zahl der Fälle, in denen Bankräuber Geldautomaten sprengen, um an das darin enthaltene Bargeld zu kommen. Vor diesem Hintergrund wird in Politik und Kreditwirtschaft diskutiert, wie Geldautomaten besser gesichert werden können, um möglichst keinen Anreiz für solche Straftaten zu bieten.

Als mögliche Lösung sind unter anderem Systeme im Gespräch, die die Geldscheine in einem Automaten verkleben, wenn dieser angegriffen wird. Das Geld würde so unbrauchbar. Damit entfiele der Anreiz für Kriminelle, Automaten anzugreifen. In den Niederlanden sind entsprechende Systeme laut Medienberichten bereits im Einsatz.

Ist der Einsatz solcher Systeme auch in Deutschland möglich?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Geldautomaten auch in Deutschland mit Vorrichtungen zu versehen, die das darin enthaltene Bargeld bei einem Angriff unbrauchbar machen. Entscheidet sich ein Kreditinstitut für den Einsatz eines solchen Systems, muss es allerdings – wie alle anderen Arbeitgeber im Land auch – eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung machen.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zu ermitteln, ob bei der Arbeit Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten bestehen. Solche Gefährdungen können sich zum Beispiel aus dem Umgang mit Gefahrstoffen oder der Arbeit an und Wartung von Maschinen ergeben. Stellt der Arbeitgeber fest, dass es eine Gefährdung gibt, muss er Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festlegen.

Welche Rolle spielt die gesetzliche Unfallversicherung in diesem Zusammenhang?

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten die Unternehmen dabei, ihre arbeitsschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Ihre Fachleute geben Arbeitgebern beispielsweise Hilfestellung, um die Risiken beim Einsatz neuer Technologien einzuschätzen und wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Unfallversicherungsträger erteilen jedoch keine Produktzulassungen.

Gibt es denn relevante Gefährdungen beim Einsatz der derzeit diskutierten Schutzvorrichtungen mit Verklebetechnik?

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Um mögliche Verletzungsrisiken beurteilen zu können, sind sowohl Informationen zur Funktionsweise der entsprechenden Vorrichtungen nötig als auch zu den verwendeten Klebstoffen. Unklar ist beispielsweise, ob Risiken durch Fehlauslösungen bestehen oder die verwendeten Klebstoffe gesundheitsgefährdende Eigenschaften haben.

Die Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung haben sowohl den Hersteller der Schutzvorrichtung als auch die niederländischen Behörden um entsprechende Informationen gebeten. Unterlagen wurden inzwischen eingereicht und werden ausgewertet. Sobald die Auswertung abgeschlossen ist, können die Unfallversicherungsträger die Automatenbetreiber zu Fragen des Arbeitsschutzes beim Einsatz von Vorrichtungen mit Verklebetechnik in Geldautomaten beraten.

Klar ist: Die Sprengung von Geldautomaten ist mit Risiken für Leib und Leben von Menschen verbunden. Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt daher das Anliegen, Angriffe auf Geldautomaten so unattraktiv wie möglich zu machen. Abschreckungssysteme sind möglicherweise ein Teil der Lösung dieses Problems. Um Akzeptanz zu finden, muss allerdings sichergestellt sein, dass ihr Einsatz nicht die Sicherheit und Gesundheit derjenigen gefährdet, die mit ihnen arbeiten müssen.

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Stefan Boltz
Pressesprecher
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