Grundlagen der Prävention

  • Grundlagen der Prävention

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigenständiger Teil der Sozialversicherung in Deutschland. Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VII) schützt sie über 76 Millionen Menschen vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln. Sie kümmert sich um die Prävention, die Rehabilitation sowie die Entschädigung von Versicherten.

Aufgabe der Prävention ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dabei folgt sie einem ganzheitlichen Ansatz, der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen genauso einschließt wie den Gesundheitsschutz. Das Ziel der Prävention ist die Vision Zero - eine Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen. Eine umfassende Präventionskultur hat die Vision Zero zum Ziel.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nehmen diesen Auftrag mit Erfolg wahr. Ziel ihrer Präventionsarbeit ist die Sicherheit und Gesundheit in gewerblichen und öffentlichen Betrieben, in Kindertages- und Bildungseinrichtungen sowie für ehrenamtlich Tätige, insbesondere Angehörige der freiwilligen Feuerwehren. Umfangreiche Präventionsleistungen wie Aus- und Weiterbildung, Beratung und Überwachung, Forschung, Information sowie Regeln und Vorschriften unterstützen bei der Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Weitere Informationen:

Präventionsmaßnahmen

Präventionsleistungen

Präventionsleitlinien der Unfallversicherungsträger

Querschnittsaufgaben der Prävention