Anerkennungsverfahren der Lehrgänge freier Sifa-Qualifizierungsträger

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Neben den Unfallversicherungsträgern bieten auch freie Träger Lehrgänge zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde an. Diese Lehrgänge müssen entweder bei den Arbeitsschutzbehörden der Länder oder durch die Unfallversicherungsträger, vertreten durch die DGUV, anerkannt sein.

Sofern wie bisher ein Antrag bei der für freie Sifa-Qualifizierungsträger zuständigen Arbeitsschutzbehörde gestellt werden soll, steht eine Liste mit Kontaktdaten bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung.

Freie Sifa-Qualifizierungsträger, die eine Anerkennung durch die Unfallversicherungsträger anstreben, können die hier bereitgestellten Antragsunterlagen verwenden. Der ausgefüllte Antrag ist in Papierform, die beizufügenden Dokumente in elektronischer Form an folgende Adresse zu senden:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
Hauptabteilung Prävention, Referat Strategische Qualifizierung
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin

Hintergrundinformationen zum weiterentwickelten Lehrgang für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)

Der Sifa-Qualifizierungslehrgang wurde weiterentwickelt. Statt der bisher unterschiedlichen Systeme für den öffentlichen und den gewerblichen Bereich gibt es damit nur noch einen einheitlichen Lehrgang für den branchenübergreifenden Bereich. Inhaltlich wurde der Lehrgang aktualisiert, didaktisch wurde er neu gestaltet.

Übergreifende Informationen zu dem neugestalteten Sifa-Qualifizierungslehrgang befinden sich auf der Seite Sifa - Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hier steht auch eine öffentliche Version der Sifa-Lernwelt zur Verfügung, die alle Sifa-Wissensbausteine enthält. Dort besteht die Möglichkeit auch in das virtuelle Unternehmen BeiSpiel herein zu schnuppern, das während des Sifa-Qualifizierungslehrgangs ein Einüben in die Tätigkeit als Sifa ermöglicht.

Um das Anerkennungsverfahren vollständig durchführen zu können, werden die Vollversionen der Sifa-Lernwelt und des LB-Zimmers benötigt. Diese können über die bezogen werden.