Handlungsanleitungen zurückgezogen

Die "Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge", die früher als DGUV Informationen mit den Nummern 240-011 bis 240-460 (ehemals BGI/GUV-I 504) veröffentlicht waren, boten eine Hilfestellung für die Bestimmung von Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind, und gaben Informationen zu den Fristen der Vorsorge.

Die Vorsorgeanlässe sind durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV mit den konkretisierenden arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) geregelt. Weitere Information: Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed).

Im Rahmen der Überarbeitung der "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" zur Neuauflage mit dem Titel "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" sind die Inhalte der Handlungsanleitungen in die DGUV Empfehlungen integriert worden, so dass der Bedarf für separate Handlungsanleitungen entfällt.

Für die Fristen konkretisiert die AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" (Bek. d. BMAS v. 10.05.2016 – IIIb1-36628-15/7) die Ar-bMedVV.

Ansprechperson

Martina Nethen-Samimy
Hauptabteilung Prävention
Referat "Gesundheitsschutz und DGUV Vorsorge"