Verletzungen an Wickelmaschinen verhüten

Neue DGUV-Branchenregel für die Kunststoffindustrie erschienen

05.05.2025

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Teil 2 der Branchenregel "Kunststoffindustrie" ist erschienen. (© DGUV )

Der zweite Teil der DGUV-Branchenregel "Kunststoffindustrie" bündelt Vorgaben und praktische Lösungen für gesundes und sicheres Arbeiten beim Herstellen und Konfektionieren von Folien.

Wenn es in der Folienproduktion zu schweren Arbeitsunfällen kommt, geschieht das oftmals an Wickelmaschinen. So müssen die Beschäftigten zum Beispiel Folienproben im laufenden Prozess herausschneiden, die Wickelhärte überprüfen und fertige Rollen entnehmen oder Folienwickel abschwenken. "Manchmal gibt es im laufenden Betrieb auch einen Folienabriss, dann muss die Folie komplett neu eingefädelt werden", sagt Oliver Kockskämper von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). "Bei all diesen Arbeiten besteht die Gefahr, dass Gliedmaßen eingezogen werden und die Mitarbeitenden Quetschungen erleiden."

Kockskämper ist Diplom-Ingenieur und leitet das Sachgebiet Kunststoffindustrie im Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Er zählt zum Autorenteam der neuen DGUV-Regel 113-607 "Herstellung und Konfektionierung von Kunststofffolien". Es ist der zweite Teil einer Branchenregel-Serie zum Thema Sicherheit und Gesundheit in der Kunststoffindustrie.

Gesetze und Vorschriften verständlich gemacht

Das neue Regelwerk stellt auf rund 100 Seiten die rechtlichen Vorgaben sowie arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen dar und zeigt branchenspezifische Lösungen für einen guten Arbeitsschutz. "Die Broschüre erläutert in einer verständlichen Sprache, was konkret zu tun ist", sagt der Experte der BG RCI. Sie enthält auch zahlreiche mit Fotos illustrierte Best-Practice-Beispiele.

In Betrieben der Kunststofffolienherstellung sind laut Kockskämper Schnittverletzungen die häufigste Unfallart. Bei manuellen Arbeiten mit Messern lassen sich diese Verletzungen vermeiden, indem die Beschäftigten Sicherheitsmesser und Schnittschutzhandschuhe verwenden.

Unfallschwerpunkt: stolpern, rutschen und stürzen

Etwa 15 bis 20 Prozent aller Arbeitsunfälle in der Kunststoffindustrie sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Eine häufige Ursache sind etwa herumliegende Folienreste, Paletten oder Wickelkerne wie auch Verunreinigungen auf dem Hallenboden durch Granulate, Öl und andere Flüssigkeiten. "Das ist wie Schmierseife, man rutscht leicht darauf aus", sagt Kockskämper. "Da hilft der beste Sicherheitsschuh nichts." Daher sind Ordnung und Sauberkeit im Produktionsbetrieb das oberste Gebot.

Die DGUV-Regel geht zudem ausführlich auf betriebsspezifische Gefährdungen ein. Dazu gehören Einricht- und Justierarbeiten, das Reinigen, Wartung und Instandhaltung sowie die Störungsbeseitigung. "Damit die Maschinen nicht lange stillstehen, geschieht das oft unter Zeitdruck", weiß Kockskämper. Hinzu kommt, dass manche Anlagen mehrere Stockwerke hoch sind, beispielsweise bei Folienblasanlagen. An höher gelegenen oder schwer zugänglichen Maschinenbereichen besteht aus diesem Grunde das Risiko, abzustürzen.

Die Branchenregel wendet sich insbesondere an Unternehmerinnen, Unternehmer und weitere Führungskräfte. Sie ist aber auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, den Personal- und Betriebsrat oder Betriebsärztinnen und -ärzten von Nutzen. Die DGUV-Regel für die Branche Kunststoffindustrie, Teil 2 "Herstellung und Konfektionierung von Kunststofffolien" gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen. Das gedruckte Exemplar kann voraussichtlich ab Juni kostenpflichtig bestellt werden. Teil 1 der Branchenregel befasst sich mit der Sparte Spritzgießen.

Praxistipps zur Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für eine bestimmte Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Fotos veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Infografiken und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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