Bild: DGUV
Am 11. und 12. September 2025 hat der Erfahrungsaustausch zu Themen mit Auslandsbezug bei der DGUV in Berlin stattgefunden. Die Veranstaltung wird jährlich von den beiden Referaten "Verbindungsstelle, koordinierendes über- und zwischenstaatliches Recht" und "Internationale Politik und Europarecht" des Stabsbereichs Politik für die Unfallversicherungsträger angeboten.
Rund 55 Teilnehmende der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die in den Bereichen Mitgliedschaft und Beitrag sowie Leistung tätig sind, kamen für zwei Tage in die Hauptstadt, um Fachwissen und praktische Erfahrungen auszutauschen.
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Ein Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag des Hon. Prof. Dr. Bernhard Spiegel der Paris Lodron Universität Salzburg, ehemals tätig im österreichischen Sozialministerium, zu den neusten Entwicklungen betreffend die anzuwendenden Rechtsvorschriften nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit und die Revision des Praktischen Leitfadens der Europäischen Kommission zum anwendbaren Recht in der EU, im EWR und in der Schweiz.
Der Stabsbereich Politik gab in dem Kontext auch einen Einblick in Brüssel laufende politische Debatten und europäische Gesetzgebungsverfahren. Dies umfasste die Revision des europäischen Koordinierungsrechts und die im nächsten Jahr zu erwartende Verordnung für einen europäischen Sozialversicherungspass.
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Daneben gab es für die Teilnehmenden Raum für einen fachlich tiefgehenden und vertrauensvollen Austausch. Alle möchten gemeinsam die Arbeit an Themen mit Auslandsbezug im Interesse der Unternehmen und Beschäftigten vorantreiben. Sie berieten – anknüpfend an die weltweite Mobilität von Beschäftigten – rechtliche Fragen
In Hinblick auf Europa informierten die beiden Referate ergänzend über die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zu A1-Bescheinigungen (Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die anzuwenden sind – relevant für Entsendungen und Mehrfachbeschäftigungen in der EU, im EWR und in der Schweiz).
Die Mitglieder gingen ebenso auf praktische Herausforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Heilverfahrens, der nachgehenden Betreuung von Schwerverletzten oder z.B. bei medizinischen Begutachtungen im Ausland ein, um die bestmöglichen Vorgehensweisen im Interesse der Versicherten zu identifizieren.
All dies zeigt, wie facettenreich der Erfahrungsaustausch auch im Jahr 2025 gewesen ist – der Stabsbereich Politik freut sich bereits, im kommenden Jahr wieder mit den Mitgliedern zu Themen mit Auslandsbezug zusammenzukommen.