Besteht für Versicherte die Erfordernis von orthopädischem Fußschutz, treten viele Fragen auf. Sie reichen von den anzuwendenden Rechtsgrundlagen und der technischen und rechtlichen Konformität über die Möglichkeiten der orthopädischen Versorgung bis hin zur Kostenregelung. Das anhängende Dokument gibt grundsätzliche Hinweise zur Thematik.
Bei der Auswahl des geeigneten orthopädischen Fußschutzes sind auf der Grundlage der medizinischen Erfordernisse selbstverständlich auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Denn nicht jede Schuhhöhung oder orthopädische Einlagenversorgung erfordert die Anfertigung orthopädischer Maßschuhe. Welche Variante ist jedoch für den jeweiligen Einzelfall die richtige und welcher Schuhhersteller kann was liefern? Die Schwierigkeit für den Anwender besteht bekanntlich darin, dass nicht jeder Hersteller alle Varianten und Ausführungen von orthopädischem Fußschutz anbietet.
Das Sachgebiet "Fußschutz" im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" (FB "PSA") hat sich daher dieser Thematik angenommen und favorisiert das nachfolgend aufgeführte "Stufen-Modell" für baumustergeprüften Fußschutz.
Anhängend sind dem Sachgebiet Fußschutz bekannte Herstellende genannt, die baumustergeprüftem orthopädischem Fußschutz in den jeweiligen Stufen anbieten. Die jeweilige Stufenlistung haben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Informationen zu den jeweiligen Schuhmodellen können bei den genannten Unternehmen eingeholt werden. Insofern ist ausschließlich das Unternehmen für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben zu seinen Produkten verantwortlich.
Grundlage für die weitere Aufnahme in die Listen der Stufen I - III ist eine eigenverantwortliche Selbstauskunft des Herstellers mit Beleg der jeweiligen EU-Baumusterprüfbescheinigungen. Eine qualitative Bewertung der Produkte durch den FB PSA sowie das Sachgebiet findet nicht statt.
Der überwiegende Teil der gelisteten orthopädischen Schuhe sind der Klassifizierungsart I zuzuordnen. Orthopädischer Fußschutz der Klassifizierungsart II (z.B. Gummistiefel, PU-Stiefel) haben MANDER-MALMS Schuhtechnik GmbH, 34281 Gudensberg und Neskrid 4Allfeet BV, NL-5121 ML Rijen laut Kenntnis des Sachgebietes im Produktportfolio.
Die Unternehmen sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Die aktuellen Kontaktdaten können über das Internet recherchiert werden.
Stufe I - Industriell gefertigter Schuh mit individueller orthopädischer Einlagenversorgung und/oder orthopädischer Zurichtung
Orthopädische Einlagenversorgung
Orthopädische Zurichtung, z.B. Schuherhöhung bis zu 3 cm, Sohlenranderhöhungen innen/außen; Zehenkappenvergrößerung
Stufe II - Industrielle Fertigungsweise/Bausätze für orthopädische Maßschuhe
Stufe III - Orthopädische Maßschuhe in handwerklicher Fertigung