Das Sachgebiet "Personen-Notsignal-Anlagen" (PNA) im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" ist für PNA zuständig.
PNA fallen nicht unter die PSA-Verordnung 2016/425 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen.
Personen-Notsignal-Anlagen werden überwiegend zur Überwachung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Einzelarbeitsplätzen mit erhöhter oder kritischer Gefährdung eingesetzt. Sie bestehen aus tragbaren Personen-Notsignal-Geräten (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ).
Der Träger eines PNG hat die Möglichkeit, durch Drücken der Notsignaltaste einen willensabhängigen Personenalarm auszulösen. Weiterhin kann das PNG beim Eintritt einer definierten Alarmbedingung automatisch einen willensunabhängigen Personenalarm auslösen.
Im Sachgebiet werden die Regeln für den Einsatz und Informationen über PNA erarbeitet. Besonders sei hier die DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen" erwähnt, die im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung ein konkretes Berechnungsschema zur Entscheidungsfindung enthält, ob Alleinarbeitsplätze zulässig sind oder nicht.
Darüber hinaus werden Beratungen von Herstellern und Benutzern durchgeführt. Außerdem sind Mitarbeitende des Sachgebietes an der Normung von Personen-Notsignal-Anlagen beteiligt (VDE V 0825-1 und VDE V 0825-11).
Leiter des Sachgebiets Personen-Notsignal-Anlagen |
Tilo Tiegs Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) Prüf- und Zertifizierungsstelle Elektrotechnik Stübelallee 49 c 01309 Dresden Telefon: +49 221 37783329 |
Muster "Betriebsanweisung Personen-Notsignal-Anlagen