Das Sachgebiet "Augenschutz" im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" ist für den "Augen- und Gesichtsschutz" zuständig.
Das Auge oder auch das Gesicht kann durch
geschädigt werden.
Augen- und Gesichtsschutz wird als Gestellbrille, Korbbrille, Schutzschild oder Schutzschirm angeboten. Sowohl Sichtscheiben als auch Tragkörper müssen entsprechend den Anforderungen der europäischen Richtlinie 89/686/EG geprüft sein.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an Augen- und Gesichtsschutz ist es für den Anwender nicht immer einfach, die richtige Ausrüstung auszuwählen. Das Sachgebiet hat deshalb die DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (bisher BGR 192) erarbeitet, um die Auswahl von Augen- und Gesichtsschutz zu vereinfachen und sicherzustellen, dass auch immer der richtige Augen- und Gesichtsschutz eingesetzt wird.
Das Sachgebiet ist darüber hinaus an der Harmonisierung europäischer Normen beteiligt. Es versucht dort, die sich aus der Praxis der Unfallverhütung ergebenden Erkenntnisse in die Normung einzubringen. Damit soll erreicht werden, Augenschutz möglichst praxisgerecht zu normieren.
Das Sachgebiet steht sowohl den Herstellern als auch den Benutzern mit Ratschlägen zur richtigen Auswahl und zum richtigen Einsatz zur Verfügung. Über diese ständige Kommunikationsschiene soll versucht werden, Probleme, die im Zusammenhang mit der Benutzung von Augenschutz auftreten können, möglichst schnell zu beheben sowie die sich daraus ergebenden Erkenntnisse allen interessierten Beteiligten zur Verfügung zu stellen.
Leiter des Sachgebietes Augenschutz |
Dr. Jürgen Winterlik Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Präventionszentrum Mainz Lortzingstraße 2 55127 Mainz Telefon: +49 6221 5108 26811 |