Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Gehörschutz

  • Arten von Gehörschutz

    Welche Arten von Gehörschutz gibt es?

    Kapselgehörschutz, Helm-Kapselkombinationen, Gehörschutzstöpsel - vor Gebrauch zu formende Stöpsel (Schaumstoffstöpsel), vorgeformte Stöpsel (Lamellenstöpsel) und Bügelstöpsel - sowie Gehörschutz-Otoplastiken.

    Was sind die Eigenschaften verschiedener Gehörschutzmittel?

    Eine Beschreibung der Eigenschaften der einzelnen Gehörschutztypen findet sich in der DGUV Regel 112-194, Abschnitt 3.1.3.

    Welche Zusatzfunktionen können Gehörschützer besitzen?

    Es gibt Gehörschutz mit elektronischer Zusatzausrüstung (pegelabhängig dämmender Gehörschutz, Gehörschutz mit aktiver Geräuschkompensation) und mit Zusatzfunktionen (eingebautes Radiogerät, Bluetooth-Empfangsmodul, Funkkommunikationseinrichtung und kabelgebundene Kommunikation).

  • Gesetzliche Grundlage

    Wo finde ich die maximal zulässigen Expositionswerte (MZE) am Ohr des Gehörschutz-Benutzers?

    Die Festlegung findet sich im § 8 der LärmVibrationsArbSchV. Für den Tages-Lärmexpositionspegel beträgt der MZE L’EX,8h = 85 dB(A) und für den Spitzenschalldruckpegel L’pC.peak = 137 dB.

    Ab welchem Schallpegel muss Gehörschutz getragen werden?

    Gehörschutz ist ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) zu benutzen. Für Personen mit bestehender Hörminderung gilt nach TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.6 (3): Von Personen mit anerkanntem Innenohrschaden (BK 2301) ist der Gehörschutz konsequent ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu benutzen.

    Muss ich den Gehörschutz wirklich benutzen?

    Ist ein Bereich als Lärmbereich gekennzeichnet, ist in jedem Fall Gehörschutz zu benutzen. Außerdem ist ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von LEX,8h = 85 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von LpC,peak = 137 dB der bereitgestellte Gehörschutz vom Mitarbeiter zu benutzen, was vom Unternehmer kontrolliert werden muss.

    Überschreitet der Tages-Lärmexpositionspegel den Wert von LEX,8h = 80 dB(A) oder der Spitzenschalldruckpegel den Wert von LpC,peak = 135 dB, muss geeigneter Gehörschutz vom Unternehmer bereitgestellt und sollte vom Mitarbeiter benutzt werden. Personen mit anerkanntem Innenohrschaden müssen den Gehörschutz bereits ab LEX,8h = 80 dB(A) benutzen.

    Was ist der Tages-Lärmexpositionspegel?

    Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse.

    Was ist der ortsbezogene Lärmexpositionspegel?

    Der ortsbezogene Lärmexpositionspegel beschreibt die Lärmeinwirkung auf einen Ort (Arbeitsplatz).

    Was ist der personenbezogene Lärmexpositionspegel?

    Der personenbezogene Lärmexpositionspegel beschreibt die Lärmeinwirkung auf einen Beschäftigten, der sich während der Arbeitsschicht z. B. auch in verschiedenen Bereichen aufhalten kann. Er wird entsprechend LärmVibrationsArbSchV grundsätzlich als Tages-Lärmexpositionspegel (bezogen auf 8 h) ermittelt.

    Entsprechen Gehörschützer trotz verminderter Schalldämmung in der Praxis den festgelegten Anforderungen der europäischen Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung)?

    Die Baumusterprüfung nach Verordnung (EU) 2016/425* ermittelt unter Idealbedingungen die maximal mögliche Schalldämmung eines Produkts. Der reduzierten Praxisschalldämmung wird durch den Praxisabschlag KS je nach Gehörschutztyp Rechnung getragen. Dabei handelt es sich um ein Benutzungsproblem, das in den Geltungsbereich der PSA-Benutzerrichtlinie 89/656/EWG fällt. Praxisabschläge müssen für alle Arten von Gehörschützern berücksichtigt werden.

    *Die Verordnung (EU) muss seit 21.04.2018 für die Zulassung neuer Produkte angewendet werden. Bis zum 20. April 2019 dürfen durch die Gehörschutz-Hersteller weiterhin Produkte nach der bisher gültigen PSA-Richtlinie 89/686/EWG in Verkehr gebracht werden

    Was versteht man unter Praxisabschlägen für Gehörschutz?

    In der Praxis werden die im Labor ermittelten und auf der Verpackung angegebenen Schalldämmwerte meist nicht erreicht. Es sind folgende Praxisabschläge anzuwenden:

    • Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel KS = 9 dB
    • Fertig geformte Gehörschutzstöpsel KS = 5 dB
    • Bügelstöpsel KS = 5 dB
    • Kapselgehörschutz KS = 5 dB
    • Gehörschutz-Otoplastiken * KS = 3 dB
    • Bei Extremsituationen mit Verwendung von Kombinationen aus Stöpseln und Kapseln ist je nach Stöpselart ein Wert von KS = 9 dB bzw. 5 dB anzunehmen.

    * Funktionskontrolle vor der ersten Verwendung und danach regelmäßig im Abstand von maximal drei Jahren

    Gibt es eine Betriebsanweisung für Gehörschützer?

    Ja, entsprechend der DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“, Abschnitt 3.3.1 sollte der Unternehmer eine Betriebsanweisung für den Einsatz von Gehörschutz erstellen. Ein Muster einer Betriebsanweisung zum Gehörschutz findet sich im Anhang 4 dieser DGUV Regel.

    Wer muss einen Gehörschutz tragen?

    Jede Person, die sich in einem Lärmbereich (gekennzeichnet durch das Gebotsschild: "Gehörschutz benutzen") aufhält, bzw. deren Lärmexposition die oberen Auslösewerte erreicht oder überschreitet, muss geeigneten Gehörschutz tragen. Personen mit anerkanntem Innenohrschaden (BK 2301) haben ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) den Gehörschutz zu benutzen.

    Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

    Der Arbeitgeber hat Gehörschutz bei einem Tages-Lärmexpositionspegel größer 80 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel größer LpC,peak = 135 dB bereitzustellen und die Benutzung ab Erreichen der oberen Auslösewerte (Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 85 dB(A) oder Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 137 dB) zu überwachen. Der bereitgestellte Gehörschutz ist ab Erreichen der oberen Auslösewerte vom Mitarbeiter zu benutzen, was vom Unternehmer kontrolliert werden muss.

    Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?

    Der Arbeitnehmer hat den bereitgestellten Gehörschutz zu benutzen, sobald einer der oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten wird. Dies ist vom Unternehmer zu kontrollieren.

  • Bereitstellung und Finanzierung von Gehörschutz

    Wer finanziert den Gehörschutz?

    Der Arbeitgeber hat den Gehörschutz kostenlos zu Verfügung zu stellen. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) können die Kosten übernehmen, wenn die akute Gefahr des Entstehens oder der Verschlechterung einer Berufskrankheit (BK 2301 Lärm) besteht (nach § 3 Berufskrankheiten-Verordnung).

    Muss der Unternehmer die Kosten für Gehörschutzmittel auch in Kleinbetrieben übernehmen?

    Die Pflicht zur Bereitstellung von Gehörschutz gilt unabhängig von der Firmengröße (ArbSchG, PSA-Benutzungsverordnung und § 29 der DGUV Vorschrift 1).

    Zahlt der Unfallversicherungsträger (die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) zu den Gehörschutz-Otoplastiken zu?

    Die Bereitstellung von PSA wird durch den Arbeitgeber finanziert. In Ausnahmefällen zahlen einzelne Unfallversicherungsträger Pauschalbeträge.

    Kann ich von meinen Mitarbeitern bei der Anschaffung von Gehörschutz-Otoplastiken einen Eigenanteil verlangen?

    Die Übernahme eines Eigenanteils ist gesetzlich nicht vorgesehen.

    Was ist zu tun, wenn Gehörschutz-Otoplastiken verloren gehen?

    Kontaktieren Sie den Vorgesetzten, so dass über den Hersteller oder Vertreiber Ersatz beschafft werden kann.

  • CE-Kennzeichen und Baumusterprüfung

    Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?

    Die CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller aufgebracht und bedeutet, dass er eine Konformitätserklärung erstellt hat, die besagt, dass das Produkt alle Anforderungen der zutreffenden europäischen Verordnung (insbesondere der PSA-Verordnung* (EU) 2016/425) erfüllt.

    * Die Verordnung (EU) muss seit 21.04.2018 für die Zulassung neuer Produkte angewendet werden. Bis zum 20. April 2019 dürfen durch die Gehörschutz-Hersteller weiterhin Produkte nach der bisher gültigen PSA-Richtlinie 89/686/EWG in Verkehr gebracht werden.

    Was sind die Anforderungen an Gehörschutz gemäß Norm?

    Jeder Gehörschutz muss die Anforderungen der EN 352 Teil 1, 2 oder 3 erfüllen. Elektronische Zusatzfunktionen werden in den Teilen 4 bis 8 beschrieben. Insbesondere muss jeder Gehörschutz bestimmte Mindestanforderungen an die Schalldämmung erfüllen. Die europäischen Prüfnormen verlangen die Angabe der Dämmwerte H, M, L und SNR auf der Verpackung und in der Benutzerinformation. Andere Dämmwerte wie NRR (USA und Kanada) oder SLC80 (Australien und Neuseeland) dürfen zur Auswahl nicht verwendet werden.

    Welche benannten Stellen im deutschsprachigen Raum führen Baumusterprüfungen für Gehörschutz durch?

    Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
    Alte Heerstr. 111
    53757 Sankt Augustin
    Tel.: +49 30 13001-0 (Telefonzentrale)
    Tel.: +49 30 13001-38000 (Empfang)
    Fax: +49 30 13001-38001
    Internet: http://www.dguv.de/ifa

    PZT GmbH
    Technisches Prüflabor und Benannte Stelle
    An der Junkerei 48 F
    D-26389 Wilhelmshaven
    Telefon: (0 44 21) 7 03 40
    Internet: http://www.pzt-lab.de

    Wenn ich die Herstellerinformation verloren habe, wo kann ich eine neue bekommen?

    Kontaktieren Sie den Hersteller. Oft finden Sie Herstellerinformationen auf dessen Internetseiten.

    Haben Gehörschützer eine Haltbarkeitsdauer?

    Mit Umsetzung der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 muss der Hersteller bei PSA, die einer Alterung ausgesetzt ist, entweder Monat und Jahr der Herstellung oder Monat und Jahr des Verfalls angeben. Kann er hierzu keine präzisen Angaben machen, muss er in der Benutzerinformation entsprechende Angaben bereitstellen, die es ermöglichen, Monat und Jahr des anzunehmenden Verfalls zu bestimmen.

    Unabhängig davon sollten Sie Gehörschützer, die längere Zeit gelagert wurden, vor der Verwendung auf ihren einwandfreien Zustand prüfen (Verhärtung der Kissen oder von Schaumstoffstöpseln, Flexibilität der Bügel, Versprödung von Kunststoffmaterialien).

    Die DGUV-Regel 112-194 gibt Hinweise zur Aufbewahrung vor und nach dem Gebrauch.

  • Einflussfaktoren für die Auswahl

    Wo findet man Informationen, welche Einflussfaktoren bei der Gehörschutz-Auswahl berücksichtigt werden sollen?

    Informationen dazu finden Sie in:

    • DGUV Information 212-024
    • DGUV Regel 112-194

    Welche hauptsächlichen Einflussfaktoren für die Gehörschutz-Auswahl gibt es?

    • Schallpegel (LEX, 8h, LpC, peak)
    • Kommunikation (Gespräche, Telefonate)
    • Warnsignalhören (Kfz, Eisenbahn, Gabelstapler, Feuersirene . . .)
    • Maschinengeräusche
    • Umgebungseinflüsse (Hitze, Feuchtigkeit, Staub . . .)
    • Tragedauer (häufiges Auf- und Absetzen)
    • andere am Kopf getragene Ausrüstungen (z. B. Schutzbrille)
    • Individuelle Faktoren (z. B.: Gehörgangform, Hautreizung, Allergie)
  • Geeigneter Gehörschutz

    Was ist der geeignete Gehörschutz: Stöpsel, Kapseln oder Gehörschutz-Otoplastiken?

    Für alle Bauformen gibt es Produkte mit niedriger und hoher Schalldämmung. Die Entscheidung sollte nach Lärmpegel, Frequenzverlauf der Schalldämmung, Verträglichkeit mit anderer PSA, Arbeitsumgebung und Tragekomfort getroffen werden.

    Bis zu welchem Lärmpegel kann man Gehörschutzstöpsel verwenden?

    Gehörschutzstöpsel mit der zurzeit höchsten Schalldämmung können bis 112 dB(A) verwendet werden (Herstellerhinweise beachten). Bei höheren Werten sind Kombinationen aus Stöpsel und Kapsel geeignet (bis 117 dB).

    Bei Durchführung eines speziellen Benutzungstrainings ("qualifizierte Unterweisung") können diese Gehörschützer auch bei höheren Schallpegeln ausreichenden Schutz bieten. Hinweise dazu finden Sie im Anhang 6 der DGUV Regel 112-194 und im Abschnitt 10 der DGUV Information 212-024.

    Ist mein verwendeter Gehörschutz für meine Tätigkeit ausreichend?

    Zur Klärung wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder an die Sicherheitsfachkraft.

    Ist der für unsere Mitarbeiter zur Verfügung gestellte Gehörschutz für deren Tätigkeit ausreichend?

    Zur Prüfung haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Sie benötigen die Typenbezeichnung des Gehörschutzes und den Schallpegel am Arbeitsplatz. Unter Zuhilfenahme der Tabellen 2 und 3 im Anhang 2 der DGUV Regel 112-194 prüfen Sie mit der Liste im Anhang 3 der Regel die Eignung. Alternativ dazu finden Sie auf der Homepage des IFA ein Auswahlprogramm.
    2. Sie können die Eignung auch rechnerisch überprüfen, indem Sie die Schalldämmung des Gehörschutzes unter Berücksichtigung der Praxisabschläge vom Expositionspegel am Arbeitsplatz subtrahieren (siehe DGUV Regel 112-194 oder DGUV Information 212-024). Das Ergebnis darf nicht über LEX,8h = 85 dB bzw. LpC,peak = 137 dB liegen. Da meist hoch- und mittelfrequente Geräusche auftreten, sollte der M-Wert zur Grobauswahl verwendet werden.

    Wieviel Schalldämmung kann man mit Gehörschutz erreichen?

    Die Schalldämmung kann für Gehörschutzstöpsel 8-36 dB und für Kapselgehörschutz 17-35 dB betragen (ohne Berücksichtigung der Praxisabschläge).

  • Auswahl nach Arbeits- und Umgebungsfaktoren

    Welche speziellen Arbeits- und Umgebungsbedingungen sollte ich berücksichtigen?

    Zu berücksichtigen sind:

    • hohe Temperaturen,
    • starke Staubbelastung,
    • Feuchtigkeit,
    • wiederholte kurzzeitige Lärmexposition,
    • informationshaltige Arbeitsgeräusche,
    • Warnsignale,
    • Sprachkommunikation,
    • Ortung von Schallquellen,
    • Vibration und schnelle Kopfbewegungen,
    • Arbeitsstoffe,
    • Schmutz oder Metallspäne an den Händen,
    • bewegte Maschinenteile.

    Wo finde ich Hinweise zur Auswahl nach den Umgebungsfaktoren?

    Im Abschnitt 6 der DGUV Information 212-024 und im Abschnitt 3.2.1.2 der DGUV Regel 112-194.

  • Auswahl nach der Schalldämmung

    Wie wähle ich den Gehörschutz so aus, dass der maximal zulässige Expositionswert (MZE) eingehalten wird?

    Die Schalldämmung des Gehörschutzes muss so hoch sein, dass der Restschallpegel am Ohr (L’EX,8h) kleiner oder gleich 85 dB(A) ist. Gleichzeitig darf der Spitzenschalldruckpegel von L‘pC,peak = 137 dB nicht überschritten werden.

    Wo finde ich den Schalldämmwert von Gehörschutzstöpseln?

    Die Kennzeichnung muss auf der kleinsten Verkaufseinheit erfolgen, d.h. nicht jeder Stöpsel ist gekennzeichnet.

    Was versteht man unter HML-Werten und dem SNR-Wert?

    Die HML-Werte sind Schalldämmwerte für hoch-, mittel- bzw. tieffrequente Geräusche. Der SNR-Wert ist ein Einzahlkennwert, der den gesamten Frequenzbereich berücksichtigt. Er muss vom C-bewerteten Schallpegel am Arbeitsplatz abgezogen werden. Sein Zahlenwert ist meist einige dB höher als der M-Wert.

    Welche Schalldämmung ist notwendig?

    Die Schalldämmung sollte möglichst so gewählt werden, dass der Restschallpegel am Ohr zwischen 70 und 80 dB(A) beträgt. Für Spitzenschalldruckpegel sollte der Wert von L‘pC,peak = 135 dB möglichst weit unterschritten werden.

    Was sind Praxisabschläge?

    In der Praxis werden die im Labor ermittelten und auf der Verpackung angegebenen Schalldämmwerte meist nicht erreicht Deshalb sind folgende Praxisabschläge anzuwenden:

    • Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel KS = 9 dB
    • Fertig geformte Gehörschutzstöpsel KS = 5 dB
    • Bügelstöpsel KS = 5 dB
    • Kapselgehörschutz KS = 5 dB
    • Gehörschutz-Otoplastiken* KS = 3 dB
    • Bei Extremsituationen mit Verwendung von Kombinationen aus Stöpseln und Kapseln ist je nach Stöpselart ein Wert von KS = 9 dB bzw. 5 dB anzunehmen.

    * Funktionskontrolle vor der ersten Verwendung und danach regelmäßig im Abstand von maximal drei Jahren.

  • IFA-Positivliste und Gehörschützer-Auswahlprogramm

    Was ist die IFA-Positivliste für Gehörschützer?

    Es handelt sich dabei um die Liste aller dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG/EU-Baumusterprüfbescheinigung.

    Wo finde ich die IFA-Positivliste?

    Sie finden die Positivliste im Anhang 3 der DGUV Regel 112-194 und eine aktualisierte Fassung auf den Webseiten des FB PSA

    Welche Möglichkeiten bietet die IFA-Positivliste?

    Die Liste enthält für jeden Gehörschützer die Werte der Tages-Lärmexpositionspegel, für die das jeweilige Produkt geeignet ist. Dabei wird zwischen der Einhaltung des maximal zulässigen Expositionswerts und der ergonomischen Auswahl (Restpegel am Ohr zwischen 70 und 80 dB(A)) unterschieden. Die Praxisabschläge sind bereits berücksichtigt. Außerdem werden die Signalhörbarkeitskennzeichen (W, X, S, V und E) angegeben sowie die HML-Werte und der SNR-Wert aus der Baumusterprüfung.

    Wo finde ich das Gehörschützer-Auswahlprogramm?

    Das Programm kann kostenfrei auf den Webseiten des IFA als exe-Datei heruntergeladen werden. Es muss auf Ihrem Rechner installiert werden.

    Welche Möglichkeiten bietet das Gehörschützer-Auswahlprogramm?

    Das Programm enthält wie die IFA-Positivliste alle dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG/EU-Baumusterprüfbescheinigung. Nach Eingabe eines Tages-Lärmexpositionspegels (bzw. eines Pegelbereichs) werden alle geeigneten Gehörschützer aufgelistet. Diese Liste steht auch als pdf-Dokument zum Druck oder Abspeichern zur Verfügung. Außerdem können weitere Randbedingungen wie Signalhörbarkeit, Arbeitsumgebung oder Gehörschutzart spezifiziert werden, um die Auswahl einzuschränken.

    Gibt es Gehörschutz-Auswahlhilfen für Musiker?

    Das IFA bietet auf seiner Webseite ein Excel-Programm an. Damit lassen sich für Orchestermusiker sowohl die Lärmexposition abschätzen (Gefährdungsbeurteilung) als auch geeignete Gehörschützer auswählen.

  • Ergonomie

    Welche ergonomischen Anforderungen kann man an einen Gehörschützer stellen?

    Folgende typische Anforderungen für Gehörschützer sollten berücksichtigt werden:

    • Vermeidung von Überprotektion (zu hohe Schalldämmung)
    • Minimierung der Druckempfindung
    • Restschallpegel am Ohr L‘ = 70-80 dB(A)
    • Leichtes Auf- und Absetzen von Kapselgehörschutz bzw. Einsetzen und Entfernen von Gehörschutzstöpseln
    • Definierter Sitz des Gehörschutzstöpsels im Gehörgang
    • Vermeidung von Schwitzeffekten
    • Vermeidung von Bewegungseinschränkungen oder -behinderungen
    • Fester Sitz des Kapselgehörschutzes oder einer Helm-Kapsel-Kombination auf dem Kopf
    • Einstellbarkeit auf die Kopfgröße

    Wie hoch soll der Druck eines Kapselgehörschützers auf den Kopf sein?

    Kapselgehörschutz sollte einen ausreichend festen Sitz haben, ohne Druckgefühle zu erzeugen. Bei Helm-Kapsel-Kombinationen kann die Andruckkraft einstellbar sein.

    Welchen Einfluss hat der Tragekomfort (Ergonomie) auf das Benutzungsverhalten?

    Höherer Tragekomfort fördert die Bereitschaft zur Benutzung des Gehörschützers. Nur so ist es möglich, dass der Gehörschutz konsequent über die gesamte Expositionszeit getragen und damit eine ausreichende Schutzwirkung erreicht wird.

  • Benutzung von Gehörschutz

    Was mache ich bei kurzzeitiger Lärmeinwirkung?

    Verwenden Sie Kapselgehörschützer oder Bügelstöpsel.

    Muss ich auch dann Gehörschutz tragen, wenn ich mich nur kurzzeitig im Lärmbereich aufhalte?

    Auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in Lärmbereichen ist Gehörschutz zu tragen. Grundlage ist § 7(4) der LärmVibrationsArbSchV.

    Welche Desinfektionsmittel kann man für die Reinigung der Dichtungskissen von Kapselgehörschützern bzw. für wiederverwendbare Gehörschutzstöpsel verwenden und wo finde ich die Informationen?

    Für die Reinigung von Dichtungskissen ist kein Desinfektionsmittel nötig. Normalerweise reicht warmes Wasser mit einem üblichen Reinigungszusatz aus. Zulässige Reinigungsmittel sind in der Benutzerinformation genannt. Gleiches gilt für wiederverwendbare Gehörschutzstöpsel.

  • Prüfung und Wirksamkeit

    Wie stelle ich fest, ob der Gehörschutz dicht sitzt?

    Als einfache Möglichkeit für den Anwender, den Sitz des Gehörschützers selbst zu überprüfen, ergeben sich folgende Verfahren:

    • Kapselgehörschutz: Andruckkraft mit den Händen erhöhen und Hörvergleich
    • Gehörschutzstöpsel inkl. Gehörschutz-Otoplastiken: Ohrmuscheln mit den Händen abdecken und Hörvergleich
    • Gehörschutz-Otoplastik mit Filter: Verschluss der Filteröffnung durch Auflegen des Fingers und Hörvergleich

    Als Möglichkeit für den Vorgesetzten kommt für Gehörschutzstöpsel und -Otoplastiken nur die Bestimmung der individuellen Schalldämmung mit einem Messgerät in Betracht (Funktionskontrolle).

    Kann ich die auf der Verpackung angegebene Schalldämmung nachprüfen?

    Mit einfachen Mitteln lässt sich der auf der Verpackung angegebene Dämmwert eines Gehörschützers nicht nachprüfen. Wichtig ist die richtige Auswahl und die richtige Benutzung. Diese kann man für Gehörschutzstöpsel und -Otoplastiken mit einer Funktionskontrolle überprüfen.

    Welche Geräte zur Prüfung von Gehörschutz kann ich erwerben?

    Es gibt Geräte, die auf einer Druckprüfung, einer Differenzschallpegelmessung, einem Lautheitsvergleich oder einer audiometrischen Hörschwellenbestimmung beruhen. Die meisten Geräte sind käuflich erhältlich oder können ausgeliehen werden.

  • Gehörschutz für Personen mit Hörminderung

    Gibt es für Personen mit Hörminderung spezielle Pflichten bei der Gehörschutzbenutzung?

    Entsprechend den TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.6 ist der Gehörschutz von Personen mit anerkanntem Innenohrschaden bereits ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu tragen.

    Welchen Gehörschutz soll ich verwenden, wenn ich einen Hörschaden bzw. eine Hörminderung habe?

    Gehörschutz mit Kennzeichen X aus der Positivliste der DGUV Regel 112-194 (Anhang 3) oder dem IFA-Programm "Gehörschützer-Auswahl".

    Welcher Gehörschutz ist bei Tinnitus geeignet?

    • Schalldämmung nur so hoch, wie unbedingt nötig (L’EX.8h = 85 dB)
    • Gehörschutz mit eingebauter Unterhaltungseinrichtung (z.B. Radio); nur an Arbeitsplätzen geeignet, an denen sich daraus keine Gefährdungen ergeben (z.B. Überhören von Warnsignalen)

    Was versteht man unter "Personen mit Hörminderung"?

    In der TRLV Lärm, Teil 3 wird von besonders gefährdeten Gruppen im Sinne von Personen mit Hörminderung und von Personen mit Hörschaden (Innenohrhörschaden mit Hörminderung von 40 dB bei 3 kHz) gesprochen. Eine Benutzung von Gehörschutz ab 80 dB(A) ist für Personen mit anerkanntem Innenohrschaden erforderlich.

    Gibt es Hörgeräte, die für den Einsatz in Lärmbereichen geeignet sind?

    Ja, siehe Abschnitt 18, Hörgeräte zum Einsatz in Lärmbereichen.

  • Kommunikation mit Gehörschutz

    Welchen Gehörschutz wähle ich, wenn ich mich am Arbeitsplatz regelmäßig unterhalten muss?

    Geeignet ist Gehörschutz mit einer nicht zu hohen Schalldämmung und einer flachen Dämmkurve (Schalldämmung nimmt zu hohen Frequenzen hin nur gering zu, Kennzeichen W oder X in der IFA-Positivliste). Es gibt Gehörschutz-Otoplastiken mit extrem flacher Dämmkurve, die für akustisch schwierige Kommunikationssituationen besonders geeignet sind.

    Welcher Gehörschutz ist zu empfehlen, wenn ich am Arbeitsplatz mit Handy oder Funkgerät Kontakt zu Kollegen halten muss?

    Es gibt Gehörschützer, die die Ankopplung von externen Kommunikationsgeräten (sowohl über Kabel als auch Bluetooth) ermöglichen. Diese Geräte sind als Kapselgehörschützer oder Gehörschutz-Otoplastiken erhältlich. In diesem Fall ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Lärmbelastung durch die Kommunikationseinrichtung erforderlich.

    Gibt es Lösungen, wenn der Schallpegel am Arbeitsplatz immer wieder schwankt?

    Pegelabhängig dämmender Gehörschutz bietet die Möglichkeit, in den Lärmpausen zu kommunizieren, ohne den Gehörschutz abzunehmen.

  • Warnsignalhören mit Gehörschutz

    Wie lassen sich Gehörschützer, die für das Hören von Warnsignalen geeignet sind, erkennen?

    In der IFA-Positivliste (siehe auch Anhang 3 der DGUV Regel 112-194 oder IFA-Auswahlprogramm) gibt es bzgl. Warnsignalhörbarkeit mehrere Kennzeichen:

    • W: Kriterien "Warnsignalhören allgemein", "informationshaltige Geräusche" und "Sprachverständlichkeit" erfüllt (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 3,6 dB/Oktave)
    • X: Extrem flachdämmender Gehörschutz. Ist für Personen mit Hörminderung geeignet. Kann auch für Musiker geeignet sein. (mittlere Steigung der Mittelwerte der Oktavschalldämmung maximal 2 dB/Oktave)
    • S: Signalhören im Gleisoberbau möglich
    • V: Signalhören für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr möglich
    • E1: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Sehr gut geeignet, insbesondere für Personen mit Hörminderung geeignet.
    • E2: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Gut geeignet.
    • E3: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb möglich. Bedingt geeignet.

    Wann ist eine Hörprobe nötig?

    Für die Kennzeichen S, V und E1/2/3 ist jeweils eine individuelle Hörprobe in den Schriften der DGUV vorgeschrieben (Kennzeichen V: DGUV Information 212-673, Kennzeichen E1/2/3: Lärmschutzmaßnahmen für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer, VBG- bzw. UVB-Fachinformation (früher BGI/GUV-I 5147). Aber auch wenn Gehörschützer mit Kennzeichen W oder X eingesetzt werden, sollte eine individuelle Hörprobe am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Generell ist an Arbeitsplätzen, an denen Signale gehört werden müssen, sicherzustellen, dass diese auch bei Gehörschutzbenutzung sicher wahrgenommen werden können.

    Warum ist eine Hörprobe nötig, wenn ich einen Gehörschutz mit einem der Kennzeichen S, V oder E1/2/3 aus der IFA-Positivliste ausgewählt habe?

    Das Auswahlverfahren für diese Kennzeichen besteht jeweils aus zwei Teilen: der rechnerischen Vorauswahl am IFA, bei der für jeden Gehörschützer die Mittelwerte der Dämmung aus der Baumusterprüfung verwendet werden, und der individuellen Hörprobe am Arbeitsplatz. Die rechnerische Vorauswahl kann die individuellen Unterschiede bei der erreichten Schalldämmung nicht berücksichtigen. Daher ist eine Hörprobe vor Ort erforderlich, um die Eignung für jeden Benutzer sicherzustellen. Die IFA-Positivliste findet man im Anhang 3 der DGUV-Regel 112-194 und eine aktualisierte Fassung auf den Webseiten des FB PSA.

  • Tragedauereinfluss

    Wie wirkt sich es sich aus, wenn ich den Gehörschützer im Lärm für kurze Zeit nicht benutze?

    Auch wenn der Gehörschutz nur für kurze Zeit nicht benutzt wird, wird seine Schutzwirkung drastisch reduziert. Für einen Gehörschutz mit einem Dämmwert von 30 dB ergibt sich bei einer Nichtbenutzungsdauer von 15 min während einer 8 h-Schicht nur noch eine Dämmung von 15 dB. Wird der Gehörschutz nur während der Hälfte der Expositionszeit getragen, ist die effektive Schutzwirkung 3 dB.

    Ab welcher Tragedauer pro Arbeitstag bin ich durch Gehörschutz ausreichend geschützt?

    Der Gehörschutz ist konsequent über die komplette Expositionszeit im Lärm zu tragen, da sonst die Schutzwirkung erheblich verringert wird.

  • Gehörschutz-Otoplastiken

    Ist für alle Gehörschutz-Otoplastiken eine Funktionskontrolle notwendig?

    Nach den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung TRLV Lärm Teil 3, Kap. 6.2.3, müssen alle Gehörschutz-Otoplastiken sowohl vor der ersten Verwendung als auch regelmäßig wiederkehrend mindestens alle drei Jahre durch eine Funktionskontrolle überprüft werden. Nur so kann die Schutzwirkung gesichert werden, weil damit Leckagen durch falsche Passform entdeckt werden.

    Die Prüfung vor der ersten Verwendung liegt in der Verantwortung des Herstellers (Inhaber der Baumusterprüfbescheinigung), da dieser nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 nur Produkte mit ausreichender Schutzwirkung in den Verkehr bringen darf.

    Für die wiederkehrenden Funktionskontrollen ist der Arbeitgeber verantwortlich, der nach § 8 der LärmVibrationsArbSchV den Zustand des Gehörschutzes regelmäßig prüfen muss. Diese Regelung ist auch auf Produkte anzuwenden, die schon in Benutzung sind.

    Anwendbar sind akustische Prüfungen oder Druckmessungen der im Gehörgang getragenen Otoplastik. Detaillierte Regelungen der Unfallversicherungsträger finden sich in der Präventionsleitlinie "Einsatz von Gehörschutz-Otoplastiken" des FB PSA.

    Gibt es einen Anspruch auf die Bereitstellung einer Gehörschutz-Otoplastik?

    Nein, der Arbeitgeber muss jedem Beschäftigten geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dabei muss es sich nicht um eine Gehörschutz-Otoplastik handeln.

    Gibt es Zuzahlungen speziell zu Gehörschutz-Otoplastiken?

    Die Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ist grundsätzlich Pflicht des Arbeitgebers. Einzelne Unfallversicherungsträger übernehmen in Ausnahmefällen die Kosten für spezielle Gehörschützer, z.B. Gehörschutz-Otoplastiken.

    Gibt es Bonusprogramme?

    Nein, aber verschiedene Unfallversicherungsträger finanzieren für Personen mit Hörschaden speziellen Gehörschutz, z.B. Gehörschutz-Otoplastiken. Die Entscheidung darüber wird im Einzelfall getroffen.

  • Hörgeräte für den Lärmarbeitsplatz

    Darf ich mit einem Hörgerät im Lärm arbeiten?

    Prinzipiell darf man mit einem eingeschalteten Hörgerät nicht im Lärm arbeiten. Es gibt jedoch spezielle Hörgeräte, die für den Einsatz im Lärmbereich konzipiert und zugelassen sind. Sie erfüllen gleichzeitig die Anforderungen an Gehörschutz.

    Darf ich mit einem ausgeschalteten Hörgerät im Lärm arbeiten?

    Der Einsatz ist möglich, wenn das Ohrpassstück eine zugelassene Gehörschutz-Otoplastik ist. Es ist prinzipiell auch möglich, über einem ausgeschalteten Hörgerät einen Kapselgehörschutz zu tragen. Dies ist jedoch nicht zu empfehlen, weil das Hörgerät unter der Kapsel durch Feuchtigkeit leiden kann.

    Welche Hörgeräte sind für den Einsatz im Lärm geeignet?

    Geeignete Hörgeräte begrenzen die Verstärkung so, dass der bestehende Hörschaden nicht verschlimmert wird. Diese Geräte besitzen eine Zulassung als persönliche Schutzausrüstung und als Medizinprodukt.

    Was sind ICP-Hörgeräte?

    ICP-Hörgeräte sind als Gehörschutz zugelassene Hörgeräte. Die Abkürzung ICP steht dabei für "Insulating Communication Plastic".

    Wann ist der Einsatz eines für den Lärmarbeitsplatz zugelassenen Hörgerätes empfehlenswert?

    Es gibt drei Kriterien, die aus Sicht der Unfallversicherungsträger den Einsatz rechtfertigen:

    • Wiederkehrende Kommunikation ist für die Bewältigung der Arbeitsaufgabe nötig.
    • Das Hören und Beurteilen von Maschinengeräuschen im Lärmbereich ist nötig.
    • Die Warnsignalerkennung ohne Hörgerät ist im Lärmbereich bzw. am Lärmarbeitsplatz nicht möglich.

    Wer übernimmt die Versorgung mit für den Lärmarbeitsplatz zugelassenen Hörgeräten?

    Die Versorgung mit dem Hörgerät erfolgt über einen Hörgeräteakustiker, der auch das Gerät individuell einstellt und prüft.

    Kann ein für den Lärmarbeitsplatz zugelassenes Hörgerät mit einem Kapselgehörschützer kombiniert werden?

    Das ist nicht nötig, da das Hörgerät die Gehörschutzfunktion miterfüllt. Generell sollen unter einem Kapselgehörschutz keine eingeschalteten Hörgeräte benutzt werden, da die entstehende Geräuschsituation am Ohr kaum vorhersehbar ist.

  • Kombinationen von PSA

    Gibt es zugelassene Kombinationen von Gehörschutz und Industrieschutzhelmen?

    Ja, und es ist nur der Einsatz von zugelassenen Kombinationen erlaubt. Die zugelassenen Helm-Kapsel-Kombinationen finden sich in der DGUV Regel 112-194, Anhang 3. Die jeweils geeigneten Industrieschutzhelme sind in der Benutzerinformation der Gehörschützer aufgeführt.

    Kann ich einen Kapselgehörschützer mit Nackenbügel mit meinem Schutzhelm kombinieren?

    Dies ist generell möglich, allerdings muss sichergestellt sein, dass sich die beiden Schutzausrüstungen nicht gegenseitig in ihrer Wirksamkeit behindern. Im Zweifelsfall sollten Gehörschutzstöpsel verwendet werden.

    Verringert meine Schutzbrille die Wirkung meines Kapselgehörschützers?

    Ja, insbesondere die Kombination aus Kapselgehörschutz und Brillen mit dicken/breiten Bügeln kann die Schalldämmung deutlich verringern.

    Kann man bei der gleichzeitigen Benutzung von Kapselgehörschutz und Gehörschutzstöpseln deren Dämmwerte addieren?

    Nein, die Einzeldämmungen addieren sich nicht einfach. Die Gesamtdämmung wird im tieffrequenten Bereich durch die Schalldämmung des Stöpsels und im hochfrequenten Bereich durch die Knochenschalldämmung bestimmt. Daher wird empfohlen, nur Kombinationen zu verwenden, für die Dämmwerte ermittelt wurden. Diese finden sich im Anhang 3 der DGUV Regel 112-194.

  • Gefahrstoffe in Gehörschutz

    Ist es möglich, dass die im Gehörschutz enthaltenen Inhaltstoffe gesundheitlich schädigend wirken?

    Nein, es ist kein Fall einer Körperschädigung durch die Inhaltstoffe von Gehörschutz bekannt. Die darin enthaltenen Mengen und die geringe Berührungsfläche zum Kopf verhindern eine stärkere Gefahrstoffaufnahme. Es gibt auf schädliche Inhaltstoffe geprüfte Gehörschützer. Die Unfallversicherungsträger haben Grenzwerte ermittelt, bei deren Einhaltung ein sicherer Umgang unumstritten ist. Dies wird durch das DGUV Test-Zeichen bezüglich des Gefahrstoffgehaltes in Gehörschützern dokumentiert.

    Was bedeutet das DGUV-Test Zeichen?

    Gehörschützer, die die vom FB PSA geforderten zulässigen Höchstkonzentrationen einhalten, erhalten ein DGUV Test-Zeichen für ihren geringen Schadstoffgehalt. Informationen zum DGUV Test-Zeichen findet man in verschiedenen Publikationen (z.B. Gefahrstoffe - Rheinhaltung der Luft 66 (2006) Nr. 4, Seiten 135-141).

    Dürfen nur noch auf schädliche Inhaltsstoffe geprüfte Gehörschützer verwendet werden?

    Nein. Das Prüfzeichen ist freiwillig und dokumentiert den Stand der Technik. Es dürfen alle mit "CE" gekennzeichnete Gehörschützer verwendet werden. Legt der Benutzer aber besonderen Wert auf schadstoffarme Produkte, kann er Gehörschützer mit dem DGUV Test-Zeichen verwenden.

  • Unterweisung

    Wo finde ich Hinweise zu Unterweisungen zum Gehörschutz?

    Hinweise zur Unterweisung finden sich im Abschnitt 3.3.3 sowie im Anhang 6 der DGUV Regel 112-194.

    Welche Inhalte sollen in einer Unterweisung zum Gehörschutz vermittelt werden?

    Die Unterweisung sollte folgende Themen beinhalten:

    • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
    • Einfluss der Tragedauer auf die Schutzwirkung
    • Anpassen und Einstellen von Gehörschützern
    • Hörbarkeit von Sprache oder von Warn- und Alarmsignalen
    • Ausgabe und Verfügbarkeit von Gehörschützern
    • Betriebsanweisung zur Benutzung von Gehörschutz
    • Informationsbroschüre des Herstellers
    • Informationen zur Instandhaltung und Pflege
    • Praktische Übungen zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Gehörschutz

    Warum sind praktische Übungen bei der Unterweisung zum Gehörschutz nötig?

    Mit Umsetzung der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 wurde schädlicher Lärm in die Risikokategorie III (Risiken, die zum Tod oder zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen) eingestuft. Für PSA, die gegen solche Risiken schützt, legt die DGUV Vorschrift 1 in § 31 fest, dass die jährliche Unterweisung praktische Übungen enthalten muss ("besondere Unterweisungen mit praktischen Übungen bei tödlichen Gefahren oder der Gefahr von bleibenden Gesundheitsschäden").

    Wann und wie oft soll eine Unterweisung zum Gehörschutz durchgeführt werden?

    Die Unterweisung hat vor der ersten Benutzung und danach wiederholt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zu erfolgen. Die Durchführung ist zu dokumentieren.

    Wer muss die praktischen Übungen bei der Unterweisung durchführen?

    Die Person, die auch die Unterweisung vornimmt, sollte die praktischen Übungen anleiten und beaufsichtigen. Diese Person sollte in der Lage sein, die korrekte Benutzung von Gehörschutz zu demonstrieren und typische Fehler bei der Benutzung durch die Beschäftigten zu erkennen. In der Regel ist dies der Unternehmer/Vorgesetzte (DGUV Vorschrift A 1, § 4).

    Gibt es eine formale Anforderung an die Qualifikation des Unterweisenden?

    Nein, im Unterschied zu z.B. PSA gegen Absturz, muss der Unterweisende keine Schulung o.ä. besucht haben, um die Unterweisung zum Gehörschutz durchführen zu können.

    Welche Inhalte sollen bei den praktischen Übungen behandelt werden?

    Momentan befinden sich die entsprechenden Veröffentlichungen des FB PSA noch in der Überarbeitung. Hinweise zum Inhalt der Übungen kann der Anhang 6 der DGUV Regel 112-194 (qualifizierte Benutzung) liefern. Ein guter Startpunkt ist auch die Benutzerinformation zum Gehörschutz, die eine Reihe von praktischen Gesichtspunkten (Einstellung, Anpassung, Ein- und Aufsetzen) erläutert.

    Was versteht man unter qualifizierter Unterweisung?

    Wird die Unterweisung mindestens viermal jährlich mit praktischen Übungen durchgeführt und dies dokumentiert, spricht man von einer qualifizierten Benutzung (siehe Anhang 6 der DGUV Regel 112-194). In diesen Fällen kann auf die Praxisabschläge der Schalldämmung verzichtet werden. Laut TRLV Lärm, Teil 3, 6.3.3 (4) ist ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von LEX,8h = 110 dB(A) eine qualifizierte Unterweisung durchzuführen.

  • Motivation zur Benutzung von Gehörschutz

    Wie kann ich meine Kollegen/Mitarbeiter zur Gehörschutz-Benutzung motivieren?

    Die Motivation erhöht sich,

    • wenn durch Aufklärung und Darstellen von Beispielen bereits Lärmschwerhöriger deren Probleme mit akustischer Isolation und sozialer Ausgrenzung deutlich werden. Dies kann im Rahmen von Arbeitsschutzunterweisungen erfolgen.
    • Die Mitarbeiter in den Prozess der Gehörschutzauswahl einbezogen werden.
    • Verschiedene Typen von Gehörschutz vom Arbeitgeber angeboten werden.

    Was kann ich tun, wenn Mitarbeiter den Gehörschutz nicht tragen wollen?

    Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung eine Gehörschutztragepflicht, ist das Tragen von Gehörschutz Einsatzvoraussetzung für den Mitarbeiter.

  • Musikhören und Benutzung von MP3-Playern am Arbeitsplatz

    Darf man während der Arbeit Musik hören?

    Musikhören ist dann nicht zulässig, wenn dadurch eine Unfallgefahr wegen Überhören von Warnsignalen entstehen kann oder wenn in Lärmbereichen der Schallpegel noch weiter erhöht wird. Auch die Art der Arbeitsaufgabe kann dem Hören von Musik entgegenstehen.

    Darf unter einem Kapselgehörschützer ein MP3-Hörer getragen werden?

    Nein, da die Musikwiedergabe mit Schallpegeln im Bereich der Gehörschädigung erfolgen kann. Außerdem wird die Signalhörbarkeit erschwert und die Ablenkung durch die Musik kann zu Unfallgefahren führen. Das Zuleitungskabel des Kopfhörers kann die Dämmwirkung des Kapselgehörschützers verringern.

    Darf ein Gehörschutz mit elektronischer Zusatzausrüstung (eingebautes Radio, Bluetooth- oder Kabel-Verbindung zum MP3-Player) an allen Arbeitsplätzen genutzt werden?

    An Arbeitsplätzen mit monotoner Tätigkeit kann das Tragen eines Gehörschützers mit integriertem Radioempfang oder integrierter Musikwiedergabe die Motivation der Beschäftigten positiv beeinflussen. Durch den Radioempfang oder die Musikwiedergabe darf keine zusätzliche Gefährdung des Gehörs entstehen. Die Sprach- und Signalerkennung wird beim Radio- oder Musikhören deutlich schlechter. Durch das Radio- oder Musikhören darf kein Unfallrisiko entstehen. Vor dem Einsatz ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.