PSA gegen Ertrinken kann entsprechend der Gefährdungsbeurteilung und nach dem STOP-Prinzip (Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution, technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzmaßnahmen), eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.