Das Sachgebiet "Gehörschutz" des Fachbereichs "Persönliche Schutzausrüstungen" ist u. a. für Einsatz und Auswahl von Gehörschutzmitteln zum Einsatz in Lärmbereichen zuständig.
Diese Arbeitsgebiete resultieren aus dem Auftreten von Dauerlärm, Impulslärm und der dadurch erforderlichen zeitweiligen oder ständigen Benutzung von Gehörschutz bei Wahrung der Sprach- und Signalverständlichkeit.
Weitere Tätigkeitsbereiche sind:
Die Gehörschützer sind entsprechend ihren physikalischen Eigenschaften (z.B. Schalldämmung) und den ergonomischen Randbedingungen (z.B. Tragekomfort) einzusetzen. Probleme durch veränderte Sprach- und Signalhörbarkeit beim Tragen von Gehörschutz werden berücksichtigt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes erarbeiten für den Gehörschutzbereich die berufsgenossenschaftlichen Regelwerke, wie z. B. die DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" (bisher BGR/GUV-R 194), geben die notwendigen Erläuterungen und beraten Hersteller und Benutzer. Darüber hinaus sind sie an der nationalen und internationalen Normung beteiligt.
Leiterin des Sachgebietes Gehörschutz |
Dipl.-Ing. Claudia Mattke BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe Geschäftsbereich Prävention Anlagenberatung Dynamostr. 7-11 68165 Mannheim Telefon: +49 621 44563491 |