Der Fachbereich "PSA" legt u. a. die grundlegenden Vorschriften zu "PSA", wie z. B. in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1), aus. Entsprechend den Aufgabenbereichen der Sachgebiete des Fachbereiches werden neben DGUV-Schriften (Regeln, Informationen und Grundsätze) auch Praxishilfen, Leitlinien und Fachinformationen erarbeitet und herausgegeben.