Unter dem Oberbegriff "Kopfschutz" wird die gesamte Produktpalette von Schutzhelmen, Anstoßkappen, Haarschutzhauben und Haarschutznetzen zusammengefasst. Zur Gruppe der Schutzhelme gehören z. B. nicht nur die Industrieschutzhelme, Feuerwehrhelme oder Helme für Polizei- und Militär, sondern auch sämtliche Arten von Schutzhelmen aus dem Sport- und Freizeitbereich, wie z.B. Motorradfahrerhelme, Radfahrerhelme, Reiterhelme.
Das Sachgebiet beschäftigt sich vornehmlich mit allen Fragestellungen rund um den Kopfschutz im gewerblichen Bereich. In diesem Umfeld stellen sich die Aufgaben des Sachgebietes wie folgt dar:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, vor dem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, also auch vor dem Einsatz von Kopfschutz, eine Beurteilung der Gefährdungen vorzunehmen, denen die Arbeitnehmer bei der Arbeit ausgesetzt sind. Nur wenn sich die festgestellten Gefährdungen technisch und / oder organisatorisch nicht beseitigen lassen, darf zum Schutz der Arbeitnehmer persönliche Schutzausrüstung, in diesem Fall Kopfschutz, zum Einsatz kommen. Auf Grund einer solcher Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, dass Industrieschutzhelme z. B. in folgenden Bereichen bzw. bei folgenden Tätigkeiten getragen werden müssen:
Diesen vielfältigen Einsatzzwecken entsprechend gibt es daher neben der Standardausführung von Industrieschutzhelmen auch Helmtypen, die besondere Schutzeigenschaften bieten. Hier sind zu nennen:
Industrie-Anstoßkappen können überall dort eingesetzt werden, wo aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Industrieschutzhelme nicht erforderlich sind. Sie ersetzen aber auf gar keinen Fall Schutzhelme, da Industrie-Anstoßkappen nur gegen Anstoßen, nicht aber gegen herabfallende Gegenständen schützen.
Inzwischen sind für alle Schutzhelmarten einschließlich der Industrie-Anstoßkappen europäische Normen erarbeitet worden.
Leiter des Sachgebiets Kopfschutz |
Dipl.-Ing. Christian Wagner BG der Bauwirtschaft Holländische Str. 143 34127 Kassel Telefon: +49 171 8904521 Fax: +49 800 668668838343 |