Eine Kennzeichnung erfolgt, wenn die Übereinstimmung der grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß der PSA-Verordnung durch Einhaltung der harmonisierten Normen nachgewiesen ist.
Die Kennzeichnung des Knieschutzes, der nach der Vorgängernorm geprüft und zertifiziert wurde, enthält neben der CE-Kennzeichnung mindestens
-
den Namen oder Handelsnamen des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters in der EU oder in dem Land, in dem das Produkt vermarktet wird,
-
die Artikelbezeichnung / Typbezeichnung
-
die Größenbezeichnung,
-
die Kennzeichnung der Norm (EN 14404) und die Leistungsstufen des Artikels
-
eine Kennzeichnung der Innen- oder Außenfläche des Knieschutzes Typ 2,
-
ggf. eine Kennzeichnung der Körperseite, auf der der Knieschutz getragen werden sollte,
-
die Anweisung, die mit dem Produkt gelieferten Herstellerinformationen zu lesen
Die Kennzeichnung muss auf der Innenseite des Knieschutzes, also an der zum Knie zugewandten Seite erfolgen.
Eine Kennzeichnung erfolgt, wenn die Übereinstimmung der grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz gemäß der PSA-Verordnung durch Einhaltung der harmonisierten Normen nachgewiesen ist.