Für die Konstruktion und Dimensionierung von Auffangeinrichtungen werden Fallversuche mit starren Prüfkörpern zugrunde gelegt. Die Verletzlichkeit des menschlichen Körpers bei der Krafteinleitung durch die Auffangeinrichtung wird dabei nicht berücksichtigt. Ziel: Ermittlung der biomechanischen Beanspruchung des menschlichen Körpers beim Wirksamwerden von Auffangeinrichtungen (Fanggerüst, Auffangnetz und Sicherheitsgeschirr); Festlegung von darauf basierenden Lastannahmen; Nachweis der Übertragbarkeit von Dummy-Versuchen.
Rechnerische Simulation von Fall und Aufprall eines menschlichen Körpers; Versuche mit Dummys und Probanden; Ableitung von Belastungs-Grenzwerten; Ableitung von Absturzhöhen-Grenzwerten Körpermodell aus Rumpf und Beinen für Rechnersimulation (Absturz auf Fanggerüste und Auffangnetze).
Als biomechanische Belastungsgrenze wurden Werte von Körperschadensfällen zugrunde gelegt, bei denen mit 35-50 %iger Häufigkeit Frakturen eintraten. Für Schenkelfrakturen (Landung auf den Füßen) ergab sich eine Längskraft von 1.000 dN. Beim Absturz in Fanggerüste besteht ab 1,5 m Fallhöhe eine mindestens 50%ige Wahrscheinlichkeit für knöcherne Verletzungen, beim Absturz in Auffangnetze ab 6 m.
Ende der Forschungsarbeiten: 03 / 1999
Forschende Institution:
Universität Tübingen (Abt. Biomechanik), Universität Heidelberg (Institut für Rechtsmedizin), DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung, Bochum; Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit (BGIA)