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Die Schutzmaßnahmen gegenüber Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung folgen dem im Arbeitsschutz verbreiteten STOP-Prinzip, das gleichzeitig eine Rangfolge der Maßnahmen darstellt. Häufig kann jedoch eine sinnvolle Kombination verschiedener Maßnahmen die effizienteste Lösung sein.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind zudem Schutzmaßnahmen gegen indirekte Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise: