Schutzmaßnahmen gegenüber künstlicher Inkohärenter Optischer Strahlung

Foto eines Schweißers der eine Schutzmaske trägt

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Die Schutzmaßnahmen gegenüber Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung folgen dem im Arbeitsschutz verbreiteten STOP-Prinzip, das gleichzeitig eine Rangfolge der Maßnahmen darstellt. Häufig kann jedoch eine sinnvolle Kombination verschiedener Maßnahmen die effizienteste Lösung sein.


  • Substitution

    Vermeidung oder Minimierung der Gefährdung durch Auswahl anderer geeigneter Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel (Substitutionsprüfung):

    • Einsatz von Kameras und Bildschirmen anstatt direkter Beobachtung von Prozessen, die optische Strahlung emittieren
    • Beschränkung auf die erforderliche Leistung oder
    • Anpassung der Wellenlänge auf den für den Prozess notwendigen Bereich
  • Technische Maßnahmen

    Diese werden vorrangig unmittelbar an der Quelle durchgeführt:

    • Abschirmungen
    • Einhausungen ggf. mit Verriegelungseinrichtungen
    • Optische Filter
    • Vorrichtungen zur automatischen Abschaltung
  • Organisatorische Maßnahmen

    Können notwendig sein, um eventuell noch bestehende Gefährdungen auszuschließen oder weiter zu reduzieren:

    • Abstand zwischen Strahlungsquelle und Beschäftigten erhöhen
    • Aufenthaltsdauer im Strahlungsbereich begrenzen z. B. durch steuerbare Blenden oder Sichtfenster
    • Wechsel von Tätigkeitsanteilen zwischen höher und niedriger exponierten Bereichen
    • Kennzeichnung gefährdeter Bereiche, ggf. durch Warnsignale
    • Unterweisung der Beschäftigten
  • Personenbezogene Maßnahmen

    Dazu zählen insbesondere persönliche Schutzausrüstung (Augen- und Gesichtsschutz sowie Schutzkleidung). Die Schutzmaßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit geprüft sein.

    • Kopfschutz wie Schweißerschutzschilde, Visiere und Schutzhauben mit Schutz der Augen und der Haut
    • Handschuhe
    • lichtdichte Schuhe und Fußgamaschen
    • Nackenleder
    • körperbedeckende Arbeitsbekleidung, die ausreichend optisch dicht ist
    • Sicherheitssichtscheiben mit Filterwirkung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind zudem Schutzmaßnahmen gegen indirekte Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Durch technische oder organisatorische Maßnahmen weitestgehend direkten Blick in die Quelle und damit eine etwaige vorübergehende Blendung verhindern
  • Vermeidung der Entzündung brennbarer Stoffe oder explosionsfähiger Atmosphäre
  • Schutzmaßnahmen gegenüber Gefahrstoffen, die sich entweder aus der Wechselwirkung zwischen der Inkohärenten Optischen Strahlung und der Umgebung oder den bearbeiteten Werkstoffen ergeben

Ansprechperson

Claudine Strehl, M. Sc.

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3470
Fax: +49 30 13001-38001


Sven Connemann, M. Sc.

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3472
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