Die Grundlage für eine Beurteilung der Strahlungsexposition bildet eine Reihe von Vorschriften und darin enthaltenen Grenzwerten. Um allgemein anerkannte Standards in der Messung optischer Strahlung setzen und einhalten zu können, bedient man sich einschlägiger Normen.
Seit April 2006 ist die Europäische Richtlinie 2006/25/EG zur Definition von Mindestanforderungen an den Schutz von Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung in Kraft. Als Umsetzungshilfe auf nationaler Ebene liegt ein Leitfaden vor, der sich an die Mitgliedstaaten richtet.
Die Optische Strahlenverordnung vom 27. Juli 2010 setzt die EU-Richtlinie in nationales Recht im Rahmen einer Artikelverordnung um. Ergänzend dazu wurden die Technischen Regeln separat für die inkohärente und die kohärente Strahlung erstellt.
Rechtliche Vorschriften:
Normen:
EU-Richtlinie 2006/25/EG: "Künstliche Optische Strahlung"
Unverbindlicher Leitfaden zur Richtlinie 2006/25/EG
OStrV: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung -