Künstliche Inkohärente Optische Strahlung

Mann in einer Werkstatt arbeitet mit einer Gasflamme

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Beschäftigter mit einem Gasbrenner bei der Glasbearbeitung
Bild: IFA

Die optische Strahlung aus künstlichen Quellen umfasst, entsprechend den Bestandteilen des Sonnenspektrums, drei wesentliche Wellenlängenbereiche: ultraviolette (UV-) Strahlung (100 bis 400 nm), sichtbares Licht (400 bis 800 nm) sowie infrarote (IR-) Strahlung (800 nm bis 1 mm). Je kürzer die Wellenlänge, desto höher ist die Energie der Photonen und damit auch das potenzielle Schädigungsrisiko der Strahlung.

Beschäftigte sind bei ihren beruflichen Tätigkeiten oftmals optischer Strahlung ausgesetzt. Auf im Freien Tätige wirkt die Sonne als natürliche Strahlungsquelle (Link zu 1.1.1), aber auch bei Arbeitsprozessen in geschlossenen Räumen kann optische Strahlung auftreten. Sie wird einerseits als Prozessmittel verwendet, z. B. beim Glaskleben, dem UV-Druck oder der Rissprüfung. Sie kann aber auch unerwünscht als Nebenprodukt entstehen, z. B. beim Schweißen, bei Arbeiten mit Gasbrennern oder beim Metall- und Glasschmelzen.

Um wissenschaftlich fundierte Aussagen über mögliche Gefährdungen durch Inkohärente Optische Strahlung treffen zu können, muss eine Ermittlung der Exposition mit geeigneten Messverfahren erfolgen. Das IFA führt auf Initiative der Unfallversicherungsträger Messungen und Beratungen zu Strahlungsbelastungen an Arbeitsplätzen durch. Das Spektrum der Messungen reicht hierbei von einfachen Übersichtsmessungen zur groben Einschätzung der gefährdenden Quellen bis hin zu einer detaillierten Untersuchung einzelner Arbeitssituationen. Solche Messungen dauern in der Regel ein bis zwei Tage, je nach Anzahl der Arbeitsplätze oder Strahlungsquellen, und basieren zumeist auf den Messverfahren, die in der Normenreihe DIN EN 14255 "Messung und Beurteilung von personenbezogenen Expositionen gegenüber inkohärenter optischer Strahlung" beschrieben sind.

Einzelne Strahlungsquellen können auch - sofern sie transportabel sind - im Labor einer genauen Untersuchung unterzogen werden. Eine Charakterisierung erfolgt dann auf der Basis der Norm DIN EN 62471 "Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen".

Bei Messungen an Arbeitsplätzen ist es wichtig, zuerst das komplette Strahlungsspektrum zu erfassen, um festzustellen, in welchen Wellenlängenbereichen Strahlung auftritt. Danach werden für jeden Wellenlängenbereich (UV, sichtbar, IR) optimierte Messgeräte eingesetzt, um die Gefährdung genauer zu bestimmen. Im industriellen Umfeld kommen die vielfältigsten Expositionssituationen vor, sodass eine Vorabaussage oder eine Einschätzung der Bestrahlung mithilfe übermittelter Informationen oftmals nur vage sein kann.


Ein Werkstück wird in den Ofen geschoben

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Ofen zum Schmelzen von Keramik
Bild: IFA

Eine Übersicht über häufig vorgefundene Expositionssituationen ist in einem Report veröffentlicht. Wegen der hohen Bestrahlungen, der damit einhergehenden Gefährdungen und der hohen Zahl an betroffenen Arbeitsplätzen hat das IFA gezielt zur Emission von UV-Strahlung beim Elektroschweißen (Information des IFA) geforscht. Die Strahlungsspektren verschiedener Schweißverfahren (XLS, 114 kB) , die dabei ermittelt worden sind, können heruntergeladen werden.

Auch Gasbrenner (PDF, 299 kB, nicht barrierefrei) wurden wegen der von ihnen ausgehenden, jedoch noch nicht quantifizierten Strahlungsemission untersucht. Hierzu wurde ein IFA-Report veröffentlicht.

Die Messergebnisse bilden die Basis für die Gefährdungsbeurteilung und können zur Ableitung von Schutzmaßnahmen gegen inkohärente optische Strahlung herangezogen werden. Zur Bewertung der Gefährdung werden zudem die gültigen Expositionsgrenzwerte herangezogen.

Trotz der intensiven Bemühungen, die Beschäftigten vor übermäßiger Einwirkung Inkohärenter Optischer Strahlung zu schützen, kann es im Einzelfall zur Entstehung einer beruflich bedingten Erkrankung kommen.

In unseren Projekten gehen wir Fragestellungen aus der Praxis nach, deren Ergebnisse direkt wieder Eingang in den betrieblichen Alltag finden.