Wird ein Krankheitsbild gemäß den im §9(1) des SGB VII genannten Kriterien als beruflich verursacht identifiziert, kann diese Krankheit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in die Liste der Berufskrankheiten (BK) aufgenommen werden. Dieser Prozess erfordert einige Zeit, da sowohl aus medizinischer als auch aus technischer Sicht alle Zusammenhänge wissenschaftlich fundiert bewiesen werden müssen, um in die rechtlichen Bestimmungen Eingang finden zu können.
Für den Bereich der Künstlichen Optischen Strahlung gibt es aktuell eine Berufskrankheit (BK):
• BK-Nr. 2401 "Grauer Star durch Wärmestrahlung"
Aus dem Merkblatt des BMAS geht die Definition dieser Berufskrankheit hervor: "Grauer Star durch Wärmestrahlung (Infrarotstar oder Feuerstar, Wärmestar, Glasbläserstar) wird durch Einwirkung infraroter Strahlen, d. h. einer außerhalb des sichtbaren Lichtspektrums gelegenen Wellenstrahlung, verursacht. Der die Augenlinse schädigende Teil der Wärmestrahlung liegt bei Wellenlängen zwischen etwa 750 (nm) bis 2400 (nm)." Die Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen für Fälle dieser Art ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Zum einen ist die Abschätzung der erlittenen Bestrahlung komplex, zum anderen überlagern sich ihre Effekte mit denen einer möglichen UV-Strahlungsexposition (z. B. durch die Sonne), die ebenfalls zu einem Grauen Star (Katarakt) führen kann.
BK 2401 im IFA-Ringbuch "BK-Ermittlung" (Zugang nur für Unfallversicherungsträger)