Prüfung von Filtern für die Entstaubung

Bild: BGHM

Tätigkeiten, die mit dem Umgang bzw. mit der Freisetzung von Gefahrstoffen verbunden sind, erfordern häufig Maßnahmen zur Luftreinhaltung, damit Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen nicht unzulässig hohen Gefahrstoffkonzentrationen ausgesetzt sind.

In der Regel werden die Gefahrstoffe direkt am Arbeitsplatz oder im Arbeitsbereich abgesaugt und in Filtergeräten oder -anlagen abgeschieden. In den Geräten kommen oftmals textile Filtermedien zum Abscheiden partikelförmiger Stoffe zum Einsatz. In Abhängigkeit von den toxikologischen Eigenschaften der Stoffe müssen die Filtermedien unterschiedliche filtertechnische Anforderungen erfüllen. Gefahrstoffe, die z. B. als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend eingestuft sind (KMR-Stoffe), erfordern Filtermedien mit besonders hoher Filtereffizienz; dagegen dürfen Substanzen mit einem niedrigeren Gefährdungspotenzial (z. B. atemwegsbelastend) auch mit Filtern abgeschieden werden, die eine geringere Wirksamkeit haben.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) untersucht im Rahmen von Produktprüfungen die filtertechnischen Eigenschaften von Filtermaterialien und Filterelementen. Zur Beurteilung der filtertechnischen Eigenschaften von Filtermedien existieren diverse Prüfverfahren, die üblicherweise in Normen beschrieben sind.

Das IFA wendet zwei Verfahren an, die im Anhang AA zur Norm DIN EN 60335-2-69:2015-07 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-69: Besondere Anforderungen für Staub- und Wassersauger für den gewerblichen Gebrauch" definiert sind.


  • Prüfgrundlage

    Die Norm DIN EN 60335-2-69 behandelt primär die sicherheitstechnischen Anforderungen an staubbeseitigende Maschinen wie Staubsauger, Entstauber und Kehrsaugmaschinen, die für die gewerbliche Nutzung vorgesehen sind. Die Maschinen werden entsprechend ihren filtertechnischen Eigenschaften in Staubklassen eingestuft. In die Staubklasse L eingestufte Geräte sind zum Abscheiden von Gefahrstoffen geeignet, für die Expositionsgrenzwerte (in Deutschland als Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) bezeichnet) größer 1 mg/m³ gelten. Geräte der Staubklasse M sind zum Abscheiden von Stoffen mit AGW größer oder gleich 0,1 mg/m³ einsetzbar, und Geräte der Staubklasse H für KMR-Stoffe sowie für Stoffe, für die ein Grenzwert kleiner 0,1 mg/m³ definiert ist (s. Tabelle).

    Diese Staubklasseneinteilung gilt auch für Filtermaterialien und Filterelemente, die in den Geräten eingesetzt werden. Das heißt, Filter der Staubklasse L werden in staubbeseitigenden Maschinen der Staubklasse L eingesetzt und Staubklasse M- bzw. H-Filter in Staubklasse M- bzw. H-Geräten.

    Die Norm DIN EN 60335-2-69 sieht im Anhang AA zwei Prüfverfahren zur Bestimmung des Durchlassgrades von Filtermaterialien bzw. Elementen vor. Das erste Verfahren ist für Filtermaterialien der Staubklassen L und M anwendbar, das zweite für Filterelemente der Staubklasse H.

  • Prüfverfahren für Filtermaterialien der Staubklassen L und M

    Bei diesem Prüfverfahren (Abschnitt 22.AA.201.1 der DIN EN 60335-2-69:2015-07) werden Filtermaterialproben - sechs Ronden mit einer Fläche von jeweils 100 cm², die zuvor aus dem ungefalteten Filtermaterial ausgestanzt wurden - in einem Staubkanal bestaubt. Als Teststaub dient ein Quarzstaub, der innerhalb des Staubkanals windgesichtet wird. An den Messstellen haben 90 % der Partikel (Anzahl) einen Durchmesser von 0,2 μm bis 2 μm nach Stokes. Die Bestaubungsdauer je Ronde beträgt eine Stunde. Mit einem integrierend arbeitenden Aerosolphotometer werden die Partikelkonzentrationen in der staubbeladenen Luft (Rohluft) und in der durch die Filterproben gereinigten Luft (Reinluft) gemessen. Aus den Konzentrationen wird der Abscheidegrad bzw. Durchlassgrad errechnet. Die Staubkonzentration der durch den Staubkanal strömenden Luft beträgt 200 ± 20 mg/m³.

    Der Luftvolumenstrom unter Prüfbedingungen wird anhand der Angaben zur Filterflächenbelastung eingestellt, die der Hersteller zuvor im Prüfauftrag angegeben hat. Für jede einzelne Ronde wird der Durchlassgrad als Zeitmittelwert über die Prüfdauer bestimmt. Der arithmetische Mittelwert der sechs Einzeldurchlassgrade, vermehrt um die doppelte Standardabweichung, muss kleiner sein als der in der Tabelle angegebene Durchlassgrad. Die Erhöhung des Mittelwertes um die doppelte Standardabweichung bedeutet, dass mit einer statistischen Sicherheit von 90 % wenigstens 85 % der EinzeIdurchlassgrade unterhalb des Wertes liegen, der dem um die doppelte Standardabweichung vermehrten Mittelwert entspricht.

    Mögliche, z. B. chargenabhängige Produktstreuungen berücksichtigt das Prüfverfahren nicht. Auch das Abreinigungsverhalten von Filtermaterialien wird nicht untersucht.

    Tabelle: Staubklassen nach DIN EN 60335-2-69:2015-07 Anhang AA

    Für gesundheitsgefährdende, trockene Stäube Filtermaterial bzw. Filterelement
    Staubklasse Anforderung an:
    Durchlassgrad Abschneidegrad
    mit AGW > 1 mg/m³ L (light) < 1 % > 99 %
    mit AGW ≥ 0,1 mg/m³ M (medium) < 0,1 % > 99,9 %
    mit AGW < 0,1 mg/m³, KMR-Stoffe H (high) < 0,005 % > 99,995 %

    Filtermaterialproben DIN A4


  • Prüfverfahren für Filtermaterialien und -elemente der Staubklasse H

    Das Prüfverfahren (Abschnitt 22.AA.201.2 der DIN EN 60335-2-69:2015-07) ist ähnlich dem zu L/M beschriebenen, jedoch wird als Prüfaerosol ein Paraffinölnebel verwendet, dessen Tröpfchen zu wenigstens 90 % (Anzahl) einen Stokes-Durchmesser kleiner 1 μm aufweisen. Die Paraffinölnebelkonzentration liegt im Bereich von 10 mg/m³ bis 80 mg/m³.

    Die Prüfung erfolgt ebenfalls an sechs Materialronden mit einer effektiven Filterfläche von jeweils 100 cm². Die Prüfung erfolgt unter den vom Hersteller angegebenen Anströmverhältnissen (Filterflächenbelastungen). Für die Durchlassgradbestimmung wird ebenfalls ein integrierend arbeitendes Aerosolphotometer verwendet. Die Durchlassgradprüfung für das Filtermaterial ist bestanden, wenn der arithmetische Mittelwert der Einzeldurchlassgrade, vermehrt um die doppelte Standardabweichung, kleiner als 0,005 % ist.

    Neben der Durchlassgradprüfung an den Filtermaterialproben wird für die Staubklasse H auch der Durchlassgrad des verwendungsfertigen Filterelementes ermittelt, wobei als Prüfaerosol ebenfalls Paraffinölnebel eingesetzt wird. Auch der für das Filterelement ermittelte Durchlassgrad muss < 0,005 % sein. Die gesamte Prüfung eines Staubklasse H-Filters ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen mit positiven Ergebnissen abgeschlossen wurden.

    Das Abreinigungsverhalten von Staubklasse H-Filtern wird nicht untersucht.

    Im IFA können kastenförmige Filterelemente mit einer Querschnittsfläche von 610 x 610 mm² und einer Tiefe bis zu 292 mm sowie zylinderförmige Filterelemente mit einem maximalen Durchmesser von 450 mm und einer Tiefe bis zu 450 mm geprüft werden.

    Zylinderförmiges Filterelement mit Adapterplatte und Kennzeichnung der Anströmseite


  • Prüfzeugnis

    Über die Typprüfung von Filtern wird ein Prüfzeugnis ausgestellt, das die Beschreibung des Filters, die Prüfergebnisse und die Beurteilung hinsichtlich der Eignung enthält. Das Zeugnis ist drei Jahre lang gültig und gilt für alle typidentischen Serienprodukte mit gleicher Bezeichnung.

    Die Gültigkeit von Prüfzeugnissen kann auf Wunsch der Zeugnisinhaber verlängert werden. Dies erfordert Nachprüfungen an Produkten aus der aktuellen Fertigung.

Ansprechperson

Ralf Budinger

Prüflaborleitung Filtermaterialien und Filterelemente

Tel: +49 30 13001-3346


Saskia Schlatter

Fachzertifizierung Filtermaterialien und Filterelemente

Tel: +49 30 13001-3340