Bild: BGHM
Tätigkeiten, die mit dem Umgang bzw. mit der Freisetzung von Gefahrstoffen verbunden sind, erfordern häufig Maßnahmen zur Luftreinhaltung, damit Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen nicht unzulässig hohen Gefahrstoffkonzentrationen ausgesetzt sind.
In der Regel werden die Gefahrstoffe direkt am Arbeitsplatz oder im Arbeitsbereich abgesaugt und in Filtergeräten oder -anlagen abgeschieden. In den Geräten kommen oftmals textile Filtermedien zum Abscheiden partikelförmiger Stoffe zum Einsatz. In Abhängigkeit von den toxikologischen Eigenschaften der Stoffe müssen die Filtermedien unterschiedliche filtertechnische Anforderungen erfüllen. Gefahrstoffe, die z. B. als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend eingestuft sind (KMR-Stoffe), erfordern Filtermedien mit besonders hoher Filtereffizienz; dagegen dürfen Substanzen mit einem niedrigeren Gefährdungspotenzial (z. B. atemwegsbelastend) auch mit Filtern abgeschieden werden, die eine geringere Wirksamkeit haben.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) untersucht im Rahmen von Produktprüfungen die filtertechnischen Eigenschaften von Filtermaterialien und Filterelementen. Zur Beurteilung der filtertechnischen Eigenschaften von Filtermedien existieren diverse Prüfverfahren, die üblicherweise in Normen beschrieben sind.
Das IFA wendet zwei Verfahren an, die im Anhang AA zur Norm DIN EN 60335-2-69:2015-07 "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-69: Besondere Anforderungen für Staub- und Wassersauger für den gewerblichen Gebrauch" definiert sind.