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Die Hauptquelle natürlicher optischer Strahlung ist die Sonne. Dabei gehen die größten Gefährdungen vom ultravioletten Teil der Sonnenstrahlung aus (UV-Strahlung). Diese kann sowohl akute Schädigungen bewirken (Sonnenbrand) als auch schwerwiegende chronische Folgen für Augen (Linsentrübung) und Haut (Hautkrebs) haben. Der UV-Bereich liegt im kurzwelligen Bereich des Sonnenspektrums und wird in drei Unterbereiche unterteilt:
UV-A von 400-315 nm
UV-B von 315-280 nm
UV-C von 280-100 nm
Intensität der Sonnenstrahlung auf der Erdoberfläche (terrestrische Sonnenstrahlung) im Vergleich zur Strahlungsintensität über der Atmosphäre (extraterrestrische Sonnenstrahlung) und zum Spektrum eines idealen Schwarzen Körpers bei 5900 Kelvin) mit Definition der Wellenlängenbereiche
Bild: Degreen
Seit jeher arbeiten zahlreiche Beschäftigte im Freien, ob in der Bauwirtschaft, Landwirtschaft oder in anderen Bereichen, und sind dort der ultravioletten Strahlung der Sonne ausgesetzt. Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sind einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt, das sich jedoch durch einfache Maßnahmen effektiv verringern lässt.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung sowie Umweltveränderungen durch die Abnahme der Ozonschicht kann man für die Zukunft wird ein (drastischer) Anstieg von Hautkrebserkrankungen prognostiziert. Wie gefährdet verschiedene Berufsgruppen in dieser Hinsicht konkret sind, lässt sich nur mit tätigkeitsbezogenen Expositionsdaten abschätzen. Solche Messwerte standen bis zur Initiierung des GENESIS-UV-Messprojekts allerdings nicht zur Verfügung. Im Rahmen des Messprojekts GENESIS-UV konnten detaillierte Erkenntnisse zur UV-Exposition in Beruf und Freizeit gesammelt werden. Die so entstandene Datenbasis kann nun genutzt werden, um daraus wertvolle Erkenntnisse für die Prävention von beruflich bedingtem Hautkrebs abzuleiten.
Informationen zum Projekt GENESIS-UV Messung der beruflichen UV-Exposition
Informationen zum Projekt GENESIS-UV "Nicht-versicherte Zeiten"
Empfehlungen der BG ETEM: Sonnenstrahlung: Schutz der Beschäftigten vor UV-Strahlung
Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Optische Strahlung kann Haut und Augen von Beschäftigten gefährden.
Themenseiten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS): Optische Strahlung.
Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen
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