Wird ein Krankheitsbild gemäß den im §9(1) des SGB VII genannten Kriterien als beruflich verursacht identifiziert, kann diese Krankheit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in die Liste der Berufskrankheiten (BK) aufgenommen werden. Dieser Prozess erfordert einige Zeit, da sowohl aus medizinischer als auch aus technischer Sicht alle Zusammenhänge wissenschaftlich fundiert bewiesen werden müssen, um in die rechtlichen Bestimmungen Eingang finden zu können.
Für den Bereich der natürlichen optischen Strahlung gibt es aktuell eine Berufskrankheit (BK):
• BK-Nr. 5103 "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung"
Seit dem 01. Januar 2015 können in Deutschland "Plattenepithelkarzinome oder multiple Aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt werden. Für die Ermittlung der beruflichen Sonnenexposition (PDF, 365 kB, nicht barrierefrei) hat das IFA einen Algorithmus entwickelt. Damit können auf der Basis einer Referenzbestrahlung mithilfe individueller Zu- und Abschläge die Expositionen versicherter Personen retrospektiv berechnet werden. In die Formel gehen z. B. Bestrahlungszeiten sowie geografische und persönliche Besonderheiten ein.
Die Forschung des IFA im Projekt GENESIS-UV ist eng mit dem wissenschaftlichen Hintergrund dieser Berufskrankheit verknüpft. Weitere Informationen aus leistungsrechtlicher Sicht (z. B. Formulare zur Verdachtsanzeige, Hautkrebsbericht oder Nachsorgebericht) stellt die DGUV für Sie bereit.
Wittlich, M.; Westerhausen. S.; Kleinespel, P.; Rifer, G.; Stöppelmann, W.: An approximation of occupational lifetime UVR exposure: algorithm for retrospective assessment and current measurements. J Eur Acad Dermatol Venereol. 2016 Apr;30 Suppl 3:27-33
doi: 10.1111/jdv.13607
PubMed-ID (PMID): 26995020.