An bestimmten Arbeitsplätzen im gewerblichen Bereich ist mit dem Auftreten von flüssigen Aerosolen in der Luft zu rechnen. Hierzu zählen beispielsweise solche Arbeitsplätze, an denen bei Schleif-, Dreh- oder Hobelarbeiten Kühlschmierstoffexpositionen oberhalb des Grenzwertes festgestellt wurden.
Sofern an derartigen oder vergleichbaren Arbeitsplätzen Atemschutzfilter oder filtrierende Halbmasken mit bzw. aus elektrostatischen Materialien verwendet wurden, ist u. U. mit einem erheblichen Leistungsabfall zu rechnen. Dies kann bei wenigen Filtermaterialien auch für feste Aerosole zutreffen.
Der Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" weist daher darauf hin, dass dieser Sachverhalt bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) beachtet werden muss. Partikelfilter bzw. partikelfiltrierende Halbmasken sind beim Einsatz gegen flüssige Aerosole höchstens eine Arbeitsschicht lang zu benutzen.
Da diese Einsatzproblematik nicht immer in der Herstellerinformation beschrieben ist, sollte in Zweifelsfällen beim Filter- bzw. Atemschutzgerätehersteller nachgefragt werden.