Für die EG-Baumusterprüfung von Kapselgehörschützern mit eingebauten elektro-akustischen Bauteilen zur Kommunikation - wie z. B. Radioempfänger, Funksprechgeräte, Einrichtungen zum Anschluss von Mobiltelefonen - sind die Prüfverfahren nach EN 352 "Gehörschützer, Allgemeine Anforderungen. Teil 1: Kapselgehörschützer" nicht ausreichend. Zur Beurteilung, ob derartige Produkte die grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89 / 686 / EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Persönliche Schutzausrüstungen erfüllen, musste ein Verfahren entwickelt werden.
Es wurde ein geeignetes Prüfverfahren entwickelt. Mit Hilfe dieses Verfahrens musste feststellbar sein, ob bei ordnungsgemäßer Benutzung des Produktes die Belastung durch den Arbeitslärm und zusätzlich die Belastung über die Kommunikationseinrichtung(en) die zulässigen Grenzen für die Lärmbelastung nicht überschreiten.
Die Ergebnisse des Projekts flossen in die Überarbeitung des europäischen Normenentwurfs prEN 352-6: "Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen" ein. Als weiteres Ergebnis des Projekts des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) wurden 2002 der erste Entwurf der europäischen Norm prEN 352-8: "Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke" und der erste Entwurf der europäischen Norm prEN 352-11: "Zwei-Wege-Kommunikations-Kapselgehörschützer" der zuständigen Arbeitsgruppe des europäischen technischen Normungskomitee (CEN TC 159 "Gehörschützer") übergeben. Die erarbeiteten Prinzipien zur Prüfung von Kapselgehörschützern mit elektronischen Zusatzeinrichtungen werden auch in den noch zu erarbeitenden Normentwürfen prEN 352-9: "Gehörschutzstöpsel mit elektrischem Audioeingang" und prEN 352-10: "Audiogehörschutzstöpsel für Unterhaltungszwecke" für die Prüfung von Gehörschutzstöpseln mit elektronischen Zusatzeinrichtungen Verwendung finden.
Ende der Forschungsarbeiten: 12 / 2002
Forschende Institution:
Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit (BGIA)