Im Rahmen einer Studie untersuchte das IPA die Umsetzung der SARS-CoV-2-Präventionsmaßnahmen in den Betrieben und Einrichtungen verschiedener Branchen. Es konnte ein hoher Stellenwert des Arbeits- und Infektionsschutz dokumentiert werden.
Das neuartige SARS-CoV-2 Virus hat sich seit Ende 2019 weltweit ausgebreitet und traf Deutschland Anfang 2020. Die hohen Infektionszahlen stellen Politik und Unternehmen auch im zweiten Jahr der Pandemie vor Herausforderungen, sodass die Beiträge des Arbeitsschutzes zum betrieblichen Infektionsschutz weiterhin von großer Bedeutung sind. Um den Infektionsschutz in Unternehmen zu regeln und einen betrieblichen Alltag sicher zu stellen, müssen die Betriebe die Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards (BMAS 2020) und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (BMAS 2020b) umsetzen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen startete das IPA mitten in der zweiten Welle im Dezember 2020 eine Online-Befragung unter Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) und weiteren Personen, die mit dem Arbeitsschutz in den Betrieben und Einrichtungen betraut sind (Casjens et al. 2021).
Erfolgreiche Rekrutierung
Im Untersuchungszeitraum vom 7. Dezember 2020 bis 19. Mai 2021 beteiligten sich 442 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Online-Umfrage zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzsregel in der Praxis. Insgesamt konnten die Antworten von 436 Teilnehmenden aus den Branchen Industrie (n=216), Öffentlicher Dienst (n=57), Finanzsektor (n=27), Einzelhandel (n=15), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV, n=11) und anderen Branchen (n=110) analysiert werden.
Allgemeine Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzsregel waren den meisten Teilnehmenden bekannt. In nahezu allen Betrieben und Einrichtungen (99%) wurden die Beschäftigten zu eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen informiert und unterwiesen. Die branchenspezifischen Ergänzungen kannten hingegen etwas weniger Teilnehmende (78%). Zum Zeitpunkt der Befragung lag in den meisten Betrieben und Einrichtungen ein überarbeiteter oder neu eingeführter Pandemieplan vor und häufig wurde bereits vor dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 auf die SARS-CoV-2-Pandemie reagiert. Die am häufigsten eingeleiteten Maßnahmen zur Kontaktreduktion waren die Reduzierung der Personenzahl etwa durch Regelungen zum mobilen Arbeiten, die Einführung technischer Alternativen zu Präsenzveranstaltungen und das Anbringen von Trenn und Spuckschutzscheiben. Ferner erhielten die Beschäftigten in den meisten Betrieben und Einrichtungen eine persönliche Schutzausrichtung.
Branchenabhängige Unterschiede
Branchenabhängige Unterschiede zeigten sich insbesondere bei den Maßnahmen zur Kontaktreduktion und der Vorratshaltung von Schutzausrüstungen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Anpassung spezifischer Schutzmaßnahmen, wie sie in den branchenspezifischen Ergänzungen (DGUV 2020) nahegelegt werden. Auch bei den vermuteten langfristigen Konsequenzen der Pandemie zeigen sich branchenspezifische Unterschiede. So wird etwa im Einzelhandel eine Umrüstung bei der technischen Ausstattung für das mobile Arbeiten und auch die Beschränkung von Dienstreisen weniger häufig erwartet als in den anderen Branchen.
Fazit
Diese IPA-Studie zeigt analog zu Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dass der Stellenwert des Arbeits- und Infektionsschutz in der SARS-CoV-2-Pandemie stark zugenommen hat und viele Betriebe und Einrichtungen bereits in der frühen Phase der Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen (Robelski et al. 2020; Adolph et al. 2021). Eine höhere Teilnahmebereitschaft von Sifas aus Branchen mit überdurchschnittlichen Corona-Schutzmaßnahmen an dieser Studie kann nicht ausgeschlossen werden. Dennoch scheint durch die Pandemie die Überprüfung von Gefährdungssituationen sowie die Aktualisierung von Pandemieplänen in vielen Betrieben und Einrichtungen an Bedeutung gewonnen zu haben.