Erweitertes Vorsorgeangebot zur Früherkennung von Mesotheliomen (EVA-Mesothel)

Die Zahlen beruflich bedingter Tumoren des Brustfells, Bauchfells u.a. seröser Häute (sog. Mesotheliome) befinden sich trotz Asbestverbots im Jahr 1993 weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 wurden von den Unfallversicherungsträgern rund 600 neue Fälle einer Berufskrankheit nach der Nummer 4105 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (Mesotheliom) anerkannt. Da diese Tumoren häufig erst in späten und damit weit fortgeschrittenen Erkrankungsstadien entdeckt werden, sind sie schlecht behandelbar. Daher soll die nachgehende Vorsorge für Versicherte mit einer arbeitsbedingten Asbestexposition, die auf Grund ihrer individuellen Voraussetzungen einer bestimmten Risikogruppe angehören, durch neue, nichtbelastende und effektive Untersuchungsmethoden verbessert werden.

Die MoMar-Studien (MoMar, MoMarFollow) des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA), einem Institut der Ruhr-Universität Bochum, haben gezeigt, dass durch den Einsatz einer bestimmten Biomarker-Kombination - bestehend aus Mesothelin und Calretinin - erstmals eine Methode zur Verfügung steht, die einen früheren Nachweis des malignen Mesothelioms erlaubt, als das mit den bisher etablierten klinischen Verfahren möglich gewesen ist. Mit der durch den Einsatz von Biomarkern möglichen Vorverlagerung der Diagnose durch weitere klinische und pathologische Untersuchungsverfahren ist in der Regel auch ein früheres Stadium der Krebserkrankung zum Zeitpunkt der Erstdiagnose verbunden. Tumoren in frühen Stadien zu erkennen, kann so helfen, die Behandlungsmöglichkeiten zu erweitern und damit zu verbessern.

Aus diesem Grund hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 2019 eine Projektgruppe „Mesotheliomtherapie“ eingesetzt, die das Erweiterte Vorsorgeangebot zur Früherkennung von Mesotheliomen (EVA-Mesothel) maßgeblich entwickelt. Das Angebot richtet sich aktuell an versicherte Personen mit einer bereits anerkannten Berufskrankheit nach Nr. 4103 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (Asbeststaublungenerkrankung [Asbestose] oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura) und umfasst eine jährliche Blutproben-basierte Biomarkerbestimmung.

EVA-Mesothel hat im Frühjahr 2023 zunächst in einer Pilotregion im Ruhrgebiet und Teilen des Rheinlands und für Versicherte der Berufsgenossenschaft Rohstoff und chemische Industrie (BG RCI), Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) begonnen und soll später bundesweit ausgerollt werden.

Das IPA wird EVA-Mesothel durch das Forschungsprojekt EVA-Mesothel-Monitor wissenschaftlich begleiten

Das neue Angebot EVA-Mesothel wird in weitere Maßnahmen eingebettet:

  • Angebot von Abklärungssprechstunden für Patienten und Patientinnen mit auffälligem Biomarkerbefund in zertifizierten Mesotheliomeinheiten der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG; https://oncomap.de/centers?selectedOrgan=Mesotheliom)
  • Angebot von Mesotheliomsprechstunden als Bestandteil zertifizierter Mesotheliomeinheiten inkl. Zweitmeinungen, ergänzende Diagnostik, Behandlung etc.
  • Angebot von individuell bestgeeigneten Therapien für Versicherte mit Mesotheliomerkrankungen unter Einbindung des Reha-Managements der Unfallversicherungsträger
  • Fortlaufende Evaluierung von Mesotheliom-Biomarkern für Prognose, Prädiktion und Therapieverlauf
  • Entwicklung einer speziellen DGUV-Gebührentabelle für zertifizierte Mesotheliomeinheiten und für im Rahmen von EVA-Mesothel beauftragte Ärztinnen und Ärzte
  • Unterstützung des wissenschaftlichen und medizinischen Austausches und Vernetzung der Mesotheliomeinheiten durch Fachgespräche zur Mesotheliomtherapie und durch Initiierung von MesoTheraNet als spezialisierte Mailing-Plattform

Ablauf des Pilotprojekts zu EVA-Mesothel für Versicherte von BG RCI, BGHM, BG BAU, BG ETEM und BGHW mit anerkannter BK-Nr. 4103 in teilnehmenden Bereichen von NRW

Die versicherten Personen werden von in der Pilotregion teilnehmenden und beauftragten Ärztinnen und Ärzten nach entsprechendem Einverständnis der versicherten Person zu einem ärztlichen Beratungsgespräch eingeladen. In diesem Gespräch wird insbesondere der individuelle Nutzen sowie mögliche Risiken von EVA-Mesothel für die versicherte Person besprochen. Erst dann entscheidet die versicherte Person, ob sie an der Biomarkeruntersuchung und - unabhängig davon - an der begleitenden wissenschaftlichen Auswertung teilnimmt. Es folgt nach Anamnese und entsprechenden Untersuchungen dann eine einfache Blutentnahme.

Die Bestimmung der Biomarker in den abgenommenen Blutproben erfolgt während der Pilotphase zentral in einem klinischen Speziallabor. Ist das Ergebnis der Biomarker-Bestimmung unauffällig, erfolgt eine erneute Blutentnahme i.d.R. nach einem Jahr. Sollte sich ein auffälliger Biomarkerbefund bzw. ein Verdacht auf ein Mesotheliom ergeben, erhalten die Betroffenen anknüpfend an EVA-Mesothel ein Angebot zur weiteren Abklärung in einer zertifizierten Mesotheliomeinheit. Während der Pilotphase ist dies zunächst die zertifizierte Mesotheliomeinheit an der Ruhrlandklinik Essen als Teil der Universitätsmedizin Essen. Wird im Laufe der weiterführenden medizinischen Untersuchungen ein Mesotheliom bestätigt, erfolgt die weitere individuell gebotene medizinische Diagnostik und ggf. Behandlung auf Wunsch unter Einbindung des Reha-Managements des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Nach Abschluss der Pilotphase, in der die Abläufe und Schnittstellen etabliert werden, soll EVA-Mesothel auf alle Unfallversicherungsträger im gesamten Bundesgebiet ausgeweitet werden.