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Das IPA -

eine innovative Verbindung von Forschung und arbeitsmedizinischer Praxis

Das IPA - Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist als Institut der Ruhr-Universität Bochum (RUB) an der Schnittstelle zwischen arbeitsmedizinischer Forschung und der Praxis für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen positioniert.

Zum einen ist es daher für die medizinisch-akademische Forschung und Lehre im Fach Arbeitsmedizin der RUB verantwortlich; zum anderen unterstützt das IPA die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Mit dieser Doppelfunktion nimmt das IPA in der deutschen Hochschullandschaft eine einzigartige Stellung ein. Seine Wurzeln gehen bis in das Jahr 1929 zurück ("Silikose-Forschungsinstitut").

Als ein Institut der Ruhr-Universität Bochum ist das IPA der wissenschaftlichen Unabhängigkeit verpflichtet und folgt in seiner Forschung den Leitlinien der guten wissenschaftlichen Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Dazu gehört, dass die Forschung transparent und ergebnisoffen ist. Transparent bedeutet unter anderem, das IPA legt seine Förderung und Kooperationen offen. Unabhängig bedeutet, das IPA arbeitet frei von Einflussnahmen Dritter. Ergebnisoffen bedeutet, das IPA ist frei in der Konzipierung, Planung und Durchführung von Forschungsprojekten und der Generierung von wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Publikationen.

Seit dem Jahr 2001 ist Prof. Dr. med. Thomas Brüning Direktor des IPA. Er initiierte die erforderliche Neu-Ausrichtung und Neu-Strukturierung des Instituts, die organisatorisch in einem Gesamtkonzept von fünf eng miteinander verzahnten, interdisziplinären Arbeitsschwerpunkten mündete: Medizin - Epidemiologie - Allergologie/Immunologie - Toxikologie - Molekulare Medizin. Das organisatorische Gesamtkonzept des IPA ist an den beiden zentralen Aufgaben ausgerichtet:

  • Erforschung der komplexen Ursache-Wirkungs-Beziehungen von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
  • Entwicklung neuer Verfahren zu deren Diagnostik und Prävention, besonders im Hinblick auf multikausale Zusammenhänge bei der Entstehung von gesundheitlichen Effekten.