Erläuterungen zur Kombination von Augen-/Gesichtsschutz

Gebotszeichen

Wenn Augen- und Gesichtsschutz gleichzeitig getragen werden, können sie aufgrund ihrer Dimensionen und/oder des Körperbaus des Benutzers möglicherweise nicht kompatibel sein. Das kann den Schutz gegen spezifische Gefährdungen beeinträchtigen (DGUV Regel 112-192 (bisher: BGR 192) Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Juli 2001, akt. Februar 2006, Abs. 3.2.2.2 und 3.2.3.1 unter www.dguv.de/fb-psa).


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