Erläuterungen zur Kombination von Atemschutz mit PSA gegen Ertrinken

Gebotszeichen

Wenn ein Atemschutzgerät und eine PSA gegen Ertrinken gleichzeitig getragen werden müssen und kein definierter Eigenauftrieb des Atemschutzgeräts vorhanden ist, so muss eine Rettungsweste mit mindestens 275 N Auftrieb verwendet werden (DGUV Regel 112-201 (bisher: BGR 201) Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, Oktober 2015, Abs. 3.3, 3.5.3 und Anhang 1 unter www.dguv.de/fb-psa)..


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