Strahlen ist ein Fertigungsverfahren, bei dem Strahlmittel in Strahlgeräten unterschiedlicher Strahlsysteme beschleunigt und zum Aufprall auf die zu bearbeitende Oberfläche eines Werkstückes (Strahlgut) gebracht werden. Es gibt unterschiedliche Techniken, die zur Behandlung von Oberflächen kornförmige feste Medien einsetzen, welche mit hoher Geschwindigkeit auf die zu behandelnden Flächen gestrahlt werden.
Die Verfahren werden eingesetzt
Weiterhin ist zwischen verschiedenen Strahlverfahren zu unterscheiden, dies sind das Freistrahlen als manuellem Strahlverfahren und maschinelle oder automatisierten Verfahren in Strahlanlagen.
Das Strahlen von Bauteilen aus Stahl-, Guss- aber auch Leichtmetall (z.B. Aluminium- und Magnesium-Legierungen), wird vorwiegend in Schleuderstrahlanlagen aber auch in Strahlkabinen mit Druckluftstrahlanlagen durchgeführt. Wir beraten auch zu Strahlanlagen, die zur Reinigung von Oberflächen Verwendung finden, hierfür werden zunehmend häufig Trockeneisstrahlgeräte eingesetzt.
Das Themenfeld Strahlarbeiten befasst sich nicht mit Verfahren und Geräte, die zum Flüssigkeitsstrahlen eingesetzt werden. Diese werden von den Kollegen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft im FB BAU, SG Hochbau bearbeitet. Informationen finden Sie hier.
Beim Strahlen von Guss-, Stahl und Leichtmetall-Werkstoffen fallen häufig brennbare und in Luft aufgewirbelt explosionsfähige Stäube an. Bei der Oberflächenreinigung sind zusätzlich noch Gefahrstoffen zu betrachten, die sich aus den abgetragenen Stoffen ableiten. Wir geben Unterstützung und beantworten Fragen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ("Gefährdungsbeurteilung"), sowie bei der Erarbeitung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen. Weiterhin beraten wir Hersteller bei Fragen zu Konstruktion und Planung von Strahlanlagen z. B. auf Basis der DIN EN 1248 "Gießereimaschinen - Sicherheitsanforderungen für Strahlanlagen".
Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) bietet die Prüfung von Strahlmitteln hinsichtlich ihrer maximalen Gehalte an gefährlichen Inhaltsstoffen (z.B. Antimon, Blei, Cadmium, Zinn, Arsen, Beryllium, Kobalt, Nickel, Chromate sowie der silikogenen Komponenten (Quarz, Cristobalit, Tridymit) nur noch für den Erhalt eines bereits erteilten Zertifikates an. Neuzertifikaten können z. B. durch akkreditierte außerbetriebliche Messstellen ausgestellt werden.
Dipl.-Min. Siegfried Turowski
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Am Knie 4
81241 München
Tel.: +49 6131 802-13822
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