Das Themenfeld "Galvanik" spricht Betreiber und Hersteller von Anlagen in Arbeitsbereichen der Oberflächenveredelung, der Galvanotechnik und des Eloxierens an. Dabei werden Empfehlungen für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und für entsprechende Verfahrensweisen in den betreffenden Arbeitsbereichen gegeben.
Unter Galvanotechnik wird das galvanische (elektrochemische) und das außenstromlose (chemische) Aufbringen von metallischen und nichtmetallischen Schichten auf metallische sowie nichtmetallische Oberflächen im Tauchverfahren verstanden, bei der die Teile auf Gestellen oder in Behältern (Trommeln, Körben, Glocken) behandelt werden.
Als Eloxieren wird die anodische Oxidation von Aluminium bezeichnet; je nach Verfahren werden verschleißfeste Oxidschichten unterschiedlicher Dicke erhalten. Dabei wird zwischen dem Schwefelsäure- und dem Oxalsäure- Verfahren unterschieden, die in der Regel mit Gleichstrom betrieben werden.
Im Rahmen des Themenfeldes "Galvanik" werden folgende Arbeitsbereiche betrachtet und Maßnahmen aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abgeleitet:
Hersteller wie auch Betreiber finden hier kompetente Ansprechpartner, die sich ihrer Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz annehmen, und mit Ihnen pragmatische Lösungen erarbeiten. Als Hersteller werden Sie von uns über die Umsetzung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften für galvanotechnische Oberflächenbehandlungsanlagen beraten. Als Betreiber beraten wir Sie über die in Ihrem speziellen Fall zu beachtenden Gefährdungen und bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Die DGUV Information 213-716 „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungs-träger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren“ behandelt aus-schließlich die inhalative Gefährdung. Sie gibt dem Betrieb praxisgerechte Hinweise wie sichergestellt werden kann, dass Arbeitsplatzgrenzwerte und andere Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind.
Aufgrund der in Galvanik- und Anodisieranlagen eingesetzten Gefahrstoffe und der verwendeten Verfahren können innerhalb und im Umfeld dieser Anlagen explosionsfähige Gemische entstehen, die zu Gefährdungen durch Explosionen führen können. Daher ist im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Explosionsschutzdokument für diese Anlagen zu erstellen. Die Fachbereich AKTUELL FBHM 122 "Hilfestellungen zum Explosionsschutzkonzept und zur Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche verschiedener Verfahren in Galvanik- und Anodisieranlagen" leitet Beispiele für die explosionsgefährdeten Bereiche in Galvanikanlagen ab und unterstützt bei der Erstellung der Explosionsschutzdokumente. Sie ergänzt damit die Gefährdungsbeurteilung nach der DGUV Regel 109-602 "Branche Galvanik" und der DGUV Information 209-006 "Galvanisieren", indem sie für alle relevanten Verfahren Hilfestellungen zum angewandten Explosionsschutzkonzept und zur Zoneneinteilung liefert.
Für Betreiber wurde die ehemalige Unfallverhütungsvorschrift VBG 57 "Elektrolytische und chemische Oberflächenbehandlung; Galvanotechnik" im Rahmen der Neuordnung der berufsgenossenschaftlichen Schriften anwenderbezogen in die DGUV Regel 109-602 "Branche Galvanik" überführt. Diese "Branchenregel" unterstützt den Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden und damit die Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen erfolgreich durchzuführen. Sie enthält zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz. Insbesondere wird auf die verschiedensten Gefährdungen und Maßnahmen bei der Vorbehandlung, der Oberflächenbehandlung und der Nachbehandlung eingegangen. Lager- und Transportarbeiten und die Abwasserbehandlung werden in dieser DGUV Regel ebenfalls berücksichtigt.
Die DGUV Information 209-009 "Galvanisieren" konkretisiert die in der übergeordneten DGUV Regel 109-602 "Branche Galvanik" formulierten Anforderungen. Trotz verbesserter technischer Schutzmaßnahmen sind von den Mitarbeitern Tätigkeiten zu verrichten, bei denen sie Kontakt mit Gefahrstoffen haben. Deshalb muss jeder Mitarbeiter die Gefahren kennen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen beachten, und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung benutzen. Das gilt sowohl für Tätigkeiten am Bad, als auch für kurzfristige Nebenarbeiten, wie z.B. das Umfüllen von Flüssigkeiten, die Probennahme und Badpflege, Kontrollgänge, das Entleeren und Reinigen von Behältern und das Entsorgen von Rückständen.
Das Instandhaltungspersonal ist besonders zu betrachten; es kann unvermuteten, plötzlich auftretenden Gefährdungen ausgesetzt sein, z.B. mechanischen Gefährdungen durch plötzlich anlaufende bewegte Teile, oder chemischen Gefährdungen durch unvermutetes Austreten von Flüssigkeiten.
Für die Hersteller zeigt sich die partnerschaftliche Zusammenarbeit durch kompetente Beratung einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen. Mit Industrieverbänden hat sich auf dem Gebiet der Galvanotechnik ebenfalls eine gute Zusammenarbeit etabliert, dazu gehört der Zentralverband Oberflächentechnik (ZVO).
Sicherheitsanforderungen für den Bau galvanotechnischer Anlagen definiert die Typ-C-Norm (Produktnorm) DIN EN 17059 "Galvanik- und Anodisieranlagen – Sicherheitsanforderungen". Diese Produktnorm wurde von einem Team aus Industrieverbänden, Herstellern, Betreibern und anderen Arbeitsschutzexperten unter Leitung des Themenfeldes Galvanik in einem europäischen Normungsprojekt auf nationaler und europäischer Ebene erarbeitet.
Alle signifikanten Gefährdungen, die an Galvanik- und Anodisieranlagen auftreten können, beurteilt die DIN EN 17059 und gibt entsprechende Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zur Risikominimierung an. Es werden geeignete Verfahren zur Überprüfung dieser Sicherheitsanforderungen festgelegt, sowie Vorgaben für die Anlagenkennzeichnung und Mindestanforderungen an den Betrieb definiert.
Die Produktnorm DIN EN 17059 gilt für die Konstruktion von Galvanik- und Anodisieranlagen einschließlich ihrer Transportsysteme zur Oberflächenbehandlung industrieller Waren mittels anorganischer oder organischer Elektrolyte oder mittels anderer Prozessmedien.
Galvanikanlagen im Sinne der DIN EN 17059 sind Anordnungen von Prozessbädern für das
einschließlich der Spülbäder und der entsprechenden Transportsysteme (z. B. Hebezeuge, Portalsysteme, Trommeln), wobei die Waren in die Prozessbäder ein- und ausgefahren werden.
Die DIN EN 17059 unterscheidet drei Bauarten von Galvanikanlagen:
Schließlich legt die DIN EN 17059 auch die Kennzeichnung der Galvanikanlagen und die Anforderungen an die Benutzerinformationen (z.B. an die Betriebsanleitung) fest.
Dr. rer. nat Andreas Voßberg
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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30173 Hannover
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