Der Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Verarbeiten von Beschichtungsstoffen umfasst die die Bereitstellung, den Auftrag, die Trocknung oder Aushärtung sowie die Lagerung der Produkte. Beschichtungsstoffe können flüssig (z. B. Lacke, Klebstoffe, Dichtungsmassen) oder fest (z. B. Pulverlack, Flock) sein.
Das manuelle und automatische Spritzlackieren und die Tauchbeschichtung sind die wichtigsten Auftragsarten für flüssige Beschichtungsstoffe. Die Lacktrocknung erfolgt in Abdunsträumen, oder - beschleunigt - in Kammer- und Durchlauftrocknern.
Beim Pulverbeschichten und Beflocken wird das Material in der Regel durch Versprühen mit Unterstützung der Elektrostatik auf den Werkstücken aufgetragen. Die Aushärtung des Beschichtungspulvers erfolgt in Öfen, beim Beflocken muss lediglich der Klebstoff trocknen und aushärten.
Inhaltliche Schwerpunkte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind bei allen Verfahren:
Bei Herstellung von Lackieranlagen und -einrichtungen sind die Beschaffenheitsanforderungen an Lackieranlagen und -einrichtungen, die als Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eingestuft sind, einzuhalten. Diese Anforderungen sind in europäischen Sicherheitsnormen detailliert beschrieben. Eine Übersicht der im CEN/TC 271 "Oberflächenbehandlungsgeräte - Sicherheit" und in den elektrotechnischen Gremien CLC/SC 31-8 und CLC/TC 204 "Elektrostatische Sprühanlagen und -einrichtungen" erarbeiteten Normen finden Sie hier (PDF, 243 kB, nicht barrierefrei) .
Beispielhaft hier die wichtigsten Sicherheitsaspekte für Lackierkabinen aus der anzuwendenden Norm DIN EN 16985:
Unsere Experten beraten deutsche Hersteller und Betreiber von Lackieranlagen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beim Lackieren, Beschichten und bei der Lacktrocknung und helfen bei der Lösung schwieriger und komplexer Probleme.
Dipl. Ing. Roland Knopp
Berufsgenossenschaft - Holz und Metall
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