EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Die Maschinenverordnung wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie sieht eine Stichtagsregelung vor, d.h., dass bis zum 19.1.2027 ausschließlich die Maschinenrichtlinie durch die Hersteller anzuwenden ist.

Ab dem 20.1.2027 gilt nur noch die Maschinenverordnung. Es gibt keine Übergangsphase, in der wahlweise einer der beiden Rechtstexte angewandt werden kann.

Für weitere Erläuterungen wurden FAQ zusammengestellt.

Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenverordnung (MVO)

Konformitätserklärungen können datiert zeitgleich auf die Richtlinie, als auch auf die Verordnung verweisen, wenn das Produkt technisch den Anforderungen entspricht.

Im Schaubild 1 ist das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenverordnung für Anhang 1, Teil A dargestellt.

Schema Konformitätsbewertungsverfahren

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Anhang 1, Teil A
Bild: © DGUV Test


Schaubild 2 zeigt das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenverordnung für Anhang 1, Teil B.

Schaubild zum Konformitätsbewertungsverfahren

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Anhang 1, Teil B
Bild: © DGUV Test


Videopräsentation (Stand: 04/2024)

Kurz und kompakt: die wichtigsten Änderungen der neuen Maschinenverordnung im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie:

Inhalte der Videopräsentation

  • Neuregelung zur Maschinensicherheit
  • Ab wann gilt die EU-Maschinenverordnung?
  • Was passiert mit den aktuellen EG-Baumusterprüfbescheinigungen?
  • Ab wann kann ein Hersteller eine EU-Baumusterprüfbescheinigung nach EU-Maschinenverordnung erhalten?
  • EU-Konformitätserklärungen
  • Anwendungsbereich
  • Was hat sich bei den unvollständigen Maschinen geändert?
  • Wie kann die Betriebsanleitung zur Verfügung gestellt werden?
  • Hochrisikomaschinen – neuer Anhang I
  • Anhang II (ehemals Anhang V)
  • Anhang III (ehemals Anhang I)
  • Schutz gegen Korrumpierung
  • Digitalisierung – selbstentwickelndes Verhalten / Logik
  • Marktbeobachtungspflicht für Hersteller
  • Modifizierte Produkte – wesentliche Veränderung

 

Kontakt

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Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 30 13001-4566
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Informationen zur EU-Maschinenverordnung 2023/1230

Grafik mit dem Wort FAQ

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FAQ zur EU-Maschinenverordnung