Die EU-Richtlinie über elektrische Betriebsmittel („Niederspannungsrichtlinie“) soll sicherstellen, dass nur solche elektrische Betriebsmittel in Verkehr gebracht werden, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren.
In den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fallen elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung
Einige wenige Ausnahmen für Betriebsmittel und Bereiche sind in Anhang II der Richtlinie aufgeführt (z.B. elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen, elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre).
Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU wurde am 29.3.2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ersetzt die Richtlinie 2006/35/EG. In ihren wesentlichen geänderten Teilen ist sie ab 20.04.2016 anzuwenden.
Die Experten des DGUV Test unterstützen Sie bei der Anwendung der Niederspannungsrichtlinie und bei der Umstellung auf die neue Richtlinie.
Der Weg zur CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie
Ab dem 20. April 2016 ersetzt die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU die Richtline 2006/35/EG. Zum Download auf der Website der Europäischen Kommission: