Bezug von Prüfzeichen

Muster GS-Zeichen und DGUV Test-Zeichen

Bild: © DGUV Test

  • Besitzen Sie die Berechtigung zum Anbringen eines entsprechenden Prüfzeichens, z.B ein DGUV Test Zertifikat?
  • Das entsprechende Prüfzeichen dürfen Sie unter Berücksichtigung der Vorgaben und Regelungen der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung auf Ihrem Produkt anbringen.
  • Damit bestätigen Sie Ihren Kunden, dass das Produkt von einer unabhängigen Stelle in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz geprüft wurde. Es ist somit ein hervorragendes Auswahlkriterium für Kunden.

 


Welche Möglichkeiten haben Sie zum Bezug der Prüfzeichen?

Was ist zu beachten?

  • Bei Bestellungen geben Sie bitte immer die Nummer der Prüfbescheinigung und unsere Prüf- und Zertifizierungsstelle an. Die Nummer dient einerseits zum Überprüfen der Gültigkeit, zum anderen werden auf fast allen unseren Zeichen die Zertifikatsnummern zur Identifikation angegeben: Das schützt Sie und uns vor missbräuchlichen Gebrauch!
  • Wenn Sie keine Plaketten bestellen möchten und ein digitales Zeichen beziehen: Die Prüfzeichen müssen so beschaffen sein und auf dem Produkt angebracht werden, dass sie dauerhaft lesbar sind und nicht ohne Zerstörung abgelöst werden können.
  • Bestellungen sind nur auf gültige DGUV-Test Zertifikate oder Bescheinigungen des DGUV Test möglich.
  • Der Verkauf der Zeichen erfolgt durch die Walker Etiketten GmbH. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Walker Etiketten GmbH, einzusehen unter
    www.walker-etiketten.de/media/files/prospekte/AGB_walker.pdf (nicht barrierefrei).
  • Bitte verwenden Sie das Bestellformular (siehe Download-Links weiter oben).

Verwendungshinweise:

  • Mit dem Prüfzeichen dürfen die dem geprüften Baumuster entsprechenden Produkte nur so lange gekennzeichnet werden, wie das zu Grunde liegende Zertifikat gültig ist. Nachdem das Zertifikat ungültig geworden ist, darf an nachfolgend gefertigten Produkten das Prüfzeichen nicht mehr angebracht werden.
  • Das Prüfzeichen ist, so weit möglich, neben dem Firmenzeichen oder Typenschild anzubringen.
  • Weitere Hinweise zur Kennzeichnung von Produkten siehe Abschnitt 3.5 der
    DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung (Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und QM-Systemen)

Download

Bestellformular Prüfzeichen (nicht barrierefrei):

deutsch (PDF, 1,6 MB, nicht barrierefrei)
englisch (PDF, 2,0 MB, nicht barrierefrei)

Kundeninformation zum neuen DGUV Test Zeichen ab April 2017 (nicht barrierefrei)

deutsch (PDF, 139 kB, nicht barrierefrei)
englisch (PDF, 140 kB, nicht barrierefrei)

Kundeninformation zum neuen GS-Zeichen ab September 2016 (nicht barrierefrei)

deutsch (PDF, 234 kB, nicht barrierefrei)
englisch (PDF, 234 kB, nicht barrierefrei)

Bestellungen

Walker Etiketten GmbH
Tannenbergstraße 123
73230 Kirchheim/Teck

Telefon: +49-7021-9406-0
Telefax: +49-7021-9406-25

Ansprechpartner

Geschäftsstelle DGUV Test
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel: +49 30 13001-4566
Fax: +49 30 13001-864566