Mit dem Erscheinen der neuen TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" im Januar 2006 wurden die TRK-Werte für krebserzeugende Fasern vom Juni 2004 außer Kraft gesetzt.
Für nicht eingestufte (freigezeichnete) Fasern gilt der Allgmeine Staubgrenzwert (1,25 mg/m3 für die A-Fraktion und 10 mg/m3 für die E-Fraktion).
Die bis Januar 2006 gültigen Grenzwerte für krebserzeugende Fasern sind in folgender Tabelle zusammengestellt:
Grenzwerte für anorganische Faserstäube, krebserzeugend Kat. 1, 2 und 3 (außer Asbest) | |
Hochtemperatur-Glasfasern Überprüfung zum 30.04.2006 | 500.000 F/m3 |
Folgende Formen der Weiterverarbeitung von Keramikfasern u. polykristallinen keramischen Fasern: Mischen/Formen und Endbearbeitung (Schneiden, Sägen, Stanzen, Schleifen, Bohren usw.) Überprüfung zum 30.04.2006 | 500.000 F/m3 |
Modulfertigung ab 01.05.2006 | 500.000 F/m3 |
im Übrigen (gilt auch für eingebaute ["alte"] Mineralwolle) | 250.000 F/m3 |
Bis zur Festlegung neuer Grenzwerte können, nach Aussage des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) vom 25. Januar 2005, ausser Kraft gesetzte TRK-Werte als Richtwerte ("Obergrenze") zur Beschreibung des Standes der Technik weiter benutzt werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet, in jedem Einzelfall in der Gefährdungsbeurteilung darzulegen,