Mit dem Sammelbegriff Ultrafeine Aerosole werden Stäube, Rauche und Nebel bezeichnet, die aus Teilchen mit einem Durchmesser kleiner als 100 nm (siehe Abb.) bestehen. Ultrafeine Staubteilchen entstehen insbesondere als Kondensationsprodukte bei thermischen und chemischen Gasphasenreaktionen. Beispiele sind Schweißrauche, Metallrauche, Polymerrauche, technische Ruße, Pyrogene, amorphe Kieselsäure oder partikelförmige Dieselmotoremissionen. Die zunächst entstehenden Partikel von weniger als 1 nm Durchmesser können sich kurz nach ihrem Entstehen zu größeren Teilchenagglomeraten zusammenlagern.
Da die medizinisch-toxikologischen Erkenntnisse für die Beurteilung ultrafeiner Aerosole an Arbeitsplätzen noch nicht ausreichen, gibt es hierfür noch keine Expositionsgrenzwerte und dementsprechend auch noch keine allgemein anerkannten Konventionen zur Messung. Anders als beim A- und E-Staub wird die Deposition (Ablagerung) des Ultrafeinstaubs im Atemtrakt nicht durch die Sedimentation, sondern durch die Diffusionsbewegung bestimmt. Die Beweglichkeit der U-Staubteilchen wird nicht mehr durch Schwerkraft und Dichte, sondern vom geometrischen Durchmesser und von der Teilchenform beeinflusst. Der so genannte Mobilitäts-Äquivalentdurchmesser entspricht dem Durchmesser einer Kugel, die im gleichen Dispersionsmittel (hier: Luft) die gleiche Beweglichkeit hat, wie das untersuchte beliebig geformte Teilchen.
Aus diesem Grunde hat man sich 1998 in Europa darauf geeinigt, nicht die Massenkonzentration der U-Teilchen, sondern die Teilchenkonzentration zu messen.
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