Durch das Einatmen von chemisch-irritativ oder toxisch wirkenden Stäuben können die Atmungsorgane irreversibel geschädigt werden. Zu diesen Schadstoffen zählen reizende (Gefahrensymbol Xi) und ätzende (Gefahrensymbol C) Stäube wie z.B. organische Säuren und Säureanhydride, organische Amine, Calciumoxid (CaO), Phosphoroxide, Zement, Vanadiumoxid (V2O5), Aluminium und Hartmetallstäube. Schädigend für die Atemwege sind auch Stäube von in der Natur vorkommenden Stoffen wie Baumwolle, Vogelkot oder Kork.
Die Kennzeichnung dieser Stoffe (z.B.: Xi oder C) mit den dazugehörigen R-Sätzen (z.B.: R 37 = reizt die Atmungsorgane oder R 34/35 = verursacht Verätzungen bzw. schwere Verätzungen) kann erste Hinweise bei der Gefährdungsbeurteilung liefern. Auf viele dieser Stoffe reagieren die Atmungsorgane in gleicher Weise. Im Vordergrund stehen akut oder schleichend einsetzende Beschwerden in Form von Husten, Auswurf, Atemnot und vereinzelt Brustschmerzen. Daneben treten Reizwirkungen an den Schleimhäuten im Bereich der Augen und des Nasen-Rachenraumes auf. Am Ende einer massiven, akuten Exposition oder einer chronischen Exposition steht meist die dauerhafte Schädigung der Bronchialschleimhaut, der Bronchien und der tieferen Atemwege, häufig in Verbindung mit einer Lungenüberblähung (Emphysem). Eine Anfälligkeit gegenüber viralen und bakteriellen Bronchialinfekten mit verzögerter Heilungstendenz wird beobachtet. Die Beschwerden bleiben im chronischen Erkrankungsstadium unabhängig von der Exposition gegenüber den Schadstoffen bestehen.