Für amorphe Kieselsäuren, also für nicht-kristallines SiO2, gelten aufgrund der im Vergleich zu Quarz unterschiedlichen toxikologischen Eigenschaften andere Grenzwerte. Für ungebrannte Kieselgur sowie für die amorphen Kieselsäuren ist ein Wert für die E-Fraktion von 4 mg/m3, für gebrannte Kieselgur sowie für Kieselrauche, Kieselglas und Kieselgut ein Wert von 0,3 mg/m3 für die A-Fraktion festgesetzt. Die letztgenannten Stoffe können teil-kristalline Bereiche enthalten und werden daher im Hinblick auf ein mögliches (allerdings wohl reversibles) Silikoserisiko kritischer beurteilt.