Schwerpunkte der Aktivitäten des Referats "PSA gegen chemische und biologische Einwirkungen" in der Abteilung Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen sind:
Verschiedene Atemschutzgeräte
Bild: IFA
Wir beraten bei der Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Chemikalien und biologische Agenzien. Bei speziellen Fragestellungen aus der Praxis initiieren wir Untersuchungen und Forschungsprojekte und führen sie durch. Untersucht haben wir beispielsweise die Wiederverwendbarkeit von Atemschutzfiltern, auch geben wir Hilfestellung bei der Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen für spezielle Branchen und beurteilen Einsatzszenarien auf Basis von Permeationsmessungen.
Schutzhandschuhproben nach Beaufschlagung mit Schwefelsäure
Bild: IFA
Hersteller von Atemschutzgeräten, Chemikalienschutzhandschuhen und Chemikalienschutzkleidung können ihre Produkte zur EU-Baumusterprüfung nach europäischen Normen einreichen. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen wird im Rahmen der Zertifizierung eine EU-Baumusterprüfbescheinigung gemäß Verordnung (EU) 2016/425 ausgestellt. Zusätzlich kann ein Vertrag über obligatorische Kontrollmaßnahmen abgeschlossen werden. Beides ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung an der PSA.
Die aktuellen Positivlisten der vom IFA geprüften und zertifizierten Produkte werden im IFA-Handbuch veröffentlicht. Das Referat 3.3 ist für die Produktgruppen filternde Atemschutzgeräte, Chemikalienschutzkleidung und Chemikalienschutzhandschuhe verantwortlich.
Unsere Erfahrungen im Bereich der Prüftechnik für sicherheitsrelevante Produkte fließen in nationale und internationale Normungsgremien (DIN, CEN, ISO) ein. Einige dieser Gremien koordiniert das IFA federführend.
Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen
Tel: +49 30 13001-3330