Prüfung von persönlichen Schutzausrüstungen

Aufgaben des IFA als gemeldete Stelle

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) war die erste Stelle in der Bundesrepublik Deutschland, die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) als Zertifizierungsstelle und Prüflabor im Rahmen der EU-Verordnung 2016/425 akkreditiert und durch die Bundesregierung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemeldet (notifiziert) wurde. Das IFA führt seine Prüfungen und Zertifizierungen im Rahmen des DGUV Test - Prüf- und Zertifizierungssystems der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durch.

Das IFA wurde als Zertifizierungsstelle und als Prüflabor für folgende Prüfgebiete akkreditiert und notifiziert:

  • Atemschutzausrüstungen
    mit Ausnahme von Tauchgeräten
  • Gehörschutzausrüstungen
  • Hand- und Armschutzausrüstungen
    mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, biologische und mechanische Risiken
  • Kopfschutzausrüstungen
    mit Schutzwirkung gegen Hitze, Feuer und Flammen sowie gegen mechanische Einwirkungen
  • Schutzkleidung
    mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, mechanische und elektrische Risiken
    Warnkleidung
    Wetterschutzkleidung
  • Fuß- und Beinschutzausrüstungen
    mit Schutzwirkung gegen Hitze, Kälte, chemische, biologische und mechanische Risiken 

Ansprechpartner:

Dr. Peter Paszkiewicz

Fachübergreifende Aufgaben

Tel: +49 30 13001-3600
Fax: +49 30 13001-38001