Prüfung der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) bei Systemen mit integrierten Sicherheitsfunktionen

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Funkenüberschlag der ESD-Pistole auf die Kontaktleiste eines Prüflings (ESD = Electrostatic discharge, elektrostatische Entladung). 1 cm Funkenstrecke entspricht ca. 10 kV Entladespannung.
Bild: IFA

Leistungsantriebssysteme, Steuerungen und Sensoren mit integrierten Sicherheitsfunktionen müssen entsprechend der aktuellen Normung eine erhöhte Störfestigkeit gegenüber elektromagnetischen Phänomenen (elektromagnetische Verträglichkeit, EMV) aufweisen.

Hier kommen je nach Produktgruppe verschiedene EMV-Normen zur Anwendung. Funktionalsichere Elektronikkomponenten werden zudem bezüglich der EMV-Störfestigkeit anders geprüft als Standardkomponenten. So darf die integrierte Sicherheitsfunktion unter der EMV-Störbeeinflussung (oft mit erhöhtem Prüfpegel) nicht gefahrbringend ausfallen. Hierzu ist eine umfassende und gründliche Prüflingsüberwachung notwendig, um kritische Ausfälle erkennen zu können.

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) stellt dazu Informationen zur Verfügung, die auf die Anforderungen der aktuellen EMV-Normen eingehen, eine Produktzuordnung ermöglichen und die praxisgerechte Durchführung der EMV-Prüfung mit allen Problemen und Hindernissen erläutern.


Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Werner Grommes

Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien

Tel: +49 30 13001-3522
Fax: +49 30 13001-38001


Christian Werner, M.Sc.

Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien

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