Methylbromid (Brommethan)

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Methylbromid ist ein farb- und geruchloses Gas, das in hohen Konzentrationen süßlich chloroformartig riecht.

In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 "Begasungen" wird Methylbromid als Begasungsmittel aufgeführt und spielt dabei entsprechend einer Veröffentlichung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz von 2018 im internationalen Handel eine wichtige Rolle. In der Europäischen Union sind die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Methylbromid seit 2010 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 verboten.

Methylbromid wird hauptsächlich über den Atemtrakt und die Haut aufgenommen. Dabei besteht ein konzentrationsabhängiges Reizpozential der Dämpfe. In hohen Konzentrationen treten toxische und lungenschädigende Wirkungen auf.

Erste Hilfe nach GESTIS-Stoffdatenbank

  • Verletzten unter Selbstschutz (Atemschutz, Schutzhandschuhe) aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.
  • Verletzten ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen.
  • Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
  • Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung stabile Seitenlage.
  • Bei Atemstillstand Mund-zu-Nase-Beatmung, falls nicht durchführbar, Mund-zu-Mund-Beatmung. Atemwege freihalten.
  • Für ärztliche Behandlung sorgen.

Hinweise für das ärztliche Personal zur Symptomatik der akuten Vergiftung nach GESTIS-Stoffdatenbank

  • Augen:
    Tränenreiz, Bindehautreizung bis Hornhautläsion, Netzhautblutungen, Diplopie, vorübergehende Erblindung
  • Inhalation:
    geringe bis starke Irritation, Ausbildung eines toxischen Lungenödems; systemische Effekte
  • Resorption:
    neurotoxische Effekte (Übelkeit, Kopfschmerz, Schwindel, Apathie, Verwirrtheit, Sprachstörung, Psychosen, Bewusstlosigkeit, Muskelzuckungen bis generalisierte Krämpfe, Atemdepression; erhöhte Irritabilität des Myokards; Begleitsymptome der Lungenschädigung (Tachypnoe, Zyanose); evtl. Nierenfunktionsstörungen, Nephritis, Tubulusnekrose; auch Leberfunktions- und Blutgerinnungsstörungen möglich.

Hinweise für die erste ärztliche Hilfe nach GESTIS-Stoffdatenbank

  • Nach Augenkontakt mit dampfförmigem Methylbromid wird ausgiebige Spülung mit 0,5-%-iger Natriumhydrogencarbonat-Lösung oder Wasser empfohlen. Danach Vorstellung in augenärztlicher Praxis zwecks symptomatischer Therapie.
  • Inhalative Vergiftungen erfordern den sofortigen Beginn einer intensiven Lungenödemprophylaxe einschließlich Intubation, PEEP-Beatmung und Sedierung mit Diazepam. Glucocorticoide inhalativ und intravenös applizieren.
  • Auch bei (noch) symptomfreien Patienten sind Corticosteroid-Gabe, Ruhigstellung und Nachbeobachtung (zwei Tage) indiziert.
  • Die Inhalation von Aerosolen aus Natriumhydrogencarbonatlösung (0,5 bis 2%) oder Panthenollösung (5 %) erscheint zweckmäßig.
  • Gerade im Fall einer Methylbromid-Inhalation sollte möglichst bald eine erste Thorax-Röntgenaufnahme und Thrombozytenzählung erfolgen, um die Entwicklung eines Ödems über evtl. 8 h besser kontrollieren zu können. Stets Infektionsprophylaxe.
  • Eine Überwachung der Kreislauf- und Nierenfunktion, des Wasser-, Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushaltes muss während des gesamten (protrahierten) Verlaufes gewährleistet sein.
  • Cave Adrenalin und -derivate sowie Morphium.
  • Alkoholverbot!
  • Starke Erregungszustände bzw. Krämpfe können Gabe von Antikonvulsiva und Sauerstoffbeatmung erfordern.

Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933