Erläuterungen zur Kombination von Schutzkleidung mit PSA gegen Ertrinken

Gebotszeichen

Werden Schutzkleidung und PSA gegen Ertrinken gleichzeitig getragen und ist kein definierter Eigenauftrieb der Schutzkleidung vorhanden, so muss eine Rettungsweste mit mindestens 275 N Auftrieb verwendet werden (DGUV Regel 112-201 (bisher: BGR 201) Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, Oktober 2015, Abs. 3.3, 3.4, 3.5.3 und Anhang 1 unter www.dguv.de/fb-psa).


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